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preparatory:AB 217260

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-13

Wortprotokoll

Meyer Ulrich, Präsident des Bundesgerichtes: Es ist mir eine Ehre, Ihnen über die Tätigkeit der vier eidgenössischen Gerichte im Jahre 2016 kurz berichten zu können.

Zum Bundesgericht: Das Jahr 2016 war das zehnte Jahr seit Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes. Das Bundesgericht ist in seiner Kerntätigkeit, der Rechtsprechung, auf Kurs. Aber das Bundesgericht ist noch nicht dort, wo es nach den Absichten des Gesetzgebers, Ihren Absichten und denjenigen ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger, sein sollte. Das mit dem Bundesgerichtsgesetz verfolgte Ziel einer spürbaren und nachhaltigen Entlastung des Bundesgerichtes hat sich nicht realisiert. Uns erreichen nicht weniger Beschwerden, sondern mehr - nicht 6000, wie erwartet, sondern nahezu 8000. Bis gestern Abend sind 3660 Beschwerden eingegangen, was hochgerechnet auf das Jahr 8000 Fälle ausmacht. Die Zunahme liegt, wie die Berichterstatterin bereits gesagt hat, im strafrechtlichen Bereich. Mittlerweile sind rund 25 Prozent aller Beschwerden strafrechtlicher Natur. Es ist dies eine Folge wesentlich auch Ihrer Tätigkeit, nämlich der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung, die mit dem Staatsanwaltschaftsmodell eine Vielzahl anfechtbarer Entscheide geschaffen hat, womit eine Flut von Beschwerden einhergeht.

Wir haben daher am Bundesgericht mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen am 12. Mai dieses Jahres eine Motion beschlossen hat, welche die Revision des Bundesgerichtsgesetzes auf der Basis des Vernehmlassungsentwurfes vom November 2015 vorsieht, mit Einschluss aller seither nachgetragenen Änderungen, insbesondere unter Einschluss der von Frau Bundesrätin Sommaruga gewünschten Präzisierungen. Ich kann Ihnen jederzeit nachweisen, dass mit dieser Vorlage kein Abbau von effektivem Rechtsschutz verbunden ist. Im Gegenteil: Die Vorlage hilft dem Bundesgericht, seine verfassungsrechtliche Aufgabe als höchstes Gericht in diesem Lande zum Wohle der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger noch besser wahrnehmen zu können.

Neben der Rechtsprechung stand, wie auch aus den Berichterstattungen hervorging, die Fortsetzung der Arbeiten am E-Dossier Schweiz im Zentrum. Auch hier sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, ist doch ohne Schaffung einer gesetzlichen Grundlage die Realisierung des elektronischen Dossiers nicht möglich.

Zur Aufsichtstätigkeit über die drei eidgenössischen Vorinstanzen: Hier sind im Berichtsjahr keine besonderen Vorkommnisse zu vermerken. Insbesondere hat die vom Parlament gewünschte verstärkte Begleitung des Bundesverwaltungsgerichtes durch das Bundesgericht Früchte getragen. Es wurden wichtige reorganisatorische Schritte durchgeführt. Jetzt muss man dem Bundesverwaltungsgericht ein bisschen Zeit geben, bis sich diese Neuorganisation bewährt.

Ein letztes Wort an die Adresse des Bundespatentgerichtes, an den scheidenden Präsidenten; Sie wählen ja morgen seinen Nachfolger. Es ist das einzige Gericht in der Schweiz, dem man noch ein paar Fälle mehr wünscht, weil eine funktionierende Gerichtsbarkeit im Bereich der Patente ein kleines, aber wichtiges Element zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz darstellt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

[VS]

Eintreten ist obligatorisch [GZ]

L'entrée en matière est acquise de plein droit

[VS]

[VS] [PAGE 1049]

Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2016[GZ]

Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Tribunal fédéral de l'année 2016[GZ]

[VS][GZ]

Detailberatung - Discussion par article [GZ]

[VS][GZ]

Titel und Ingress, Art. 1, 2[GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Wir verabschieden uns nun vom Herrn Bundesgerichtspräsidenten.