Müller Damian · Ständerat · 2017-06-13
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion Imark in ihrer ursprünglichen Form abzulehnen und die von der Kommission beantragte Änderung des Motionstextes anzunehmen. [PAGE 470]
Für mich sind zwei Argumente entscheidend. Erstens ist es schlicht nicht notwendig, die heute geltenden Gesetze im Sinne der Motion zu ändern. Es ist nämlich selbstverständlich und bereits heute Praxis, dass keine öffentlichen Gelder an rassistische, antisemitische oder hetzerische Aktionen fliessen dürfen. Eine Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern, besteht somit nicht.
Zweitens, und ich sage dies in aller Deutlichkeit, ist die ursprüngliche Motion nichts anderes als ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Schweizer Aussenpolitik. So enthält die ursprüngliche Motion eine Definition des Begriffs "hetzerische Aktionen", die keinesfalls in ein Gesetz geschrieben werden darf. Gemäss dieser Definition sind unter hetzerischen Aktionen "beispielsweise Kampagnen von NGO zu verstehen, die von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden können". Mit dieser Formulierung wäre die Entwicklungszusammenarbeit schlicht nicht mehr möglich. Wieso nicht? Irgendeine Gruppierung wird sich immer daran stören, dass die neutrale und unabhängige Schweiz nicht deren Position und deren Ziele unterstützt. So können gerade von intoleranten, extremistischen und rassistischen Gruppierungen auch Projekte zur Demokratieförderung und zum Schutz der Menschenrechte als Provokation aufgefasst werden. Wenn nun also die Schweiz in ihrer Entwicklungspolitik keine öffentlichen Gelder mehr verwenden darf zur Unterstützung von Projekten, die von irgendeiner Gruppierung als Provokation aufgefasst werden können, wäre es wohl nicht mehr möglich, überhaupt noch in bedeutendem Ausmass entwicklungspolitisch tätig zu sein.
Unsere Aussenpolitik und unser entwicklungspolitisches Engagement dürfen wir uns weder von rivalisierenden Gruppierungen noch von Staaten diktieren lassen, deren Oberhäuptern Freiheit, Demokratie, freie Meinungsäusserung, Pressefreiheit, Chancengleichheit und Menschenrechte als lästig erscheinen.
Wenn es nach der Motion Imark ginge, müsste die Schweiz ihr Engagement in Russland, aber auch in der Türkei beenden, wenn die dortigen Regierungen unser entwicklungspolitisches Engagement als Provokation taxieren würden, oder, dies natürlich rein hypothetisch, die Schweiz müsste Projekte zur Eindämmung des Klimawandels einstellen, wenn dies dem aktuellen US-amerikanischen Staatsoberhaupt nicht gefallen würde. Eine unabhängige Aussenpolitik, die sich an den Werten und Zielen unserer Bundesverfassung orientiert, wäre somit nicht mehr möglich.
Deshalb muss die ursprüngliche Motion Imark zum Schutz der Unabhängigkeit unserer Aussenpolitik in aller Deutlichkeit abgelehnt werden. Hingegen unterstütze ich die von der Kommission beantragte Änderung des Motionstextes, die verlangt, dass sichergestellt wird, dass die Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe verantwortungsvoll und im Sinne der schweizerischen Grundwerte eingesetzt werden. Der Kommissionstext verzichtet auf die unnötige Forderung nach einer Gesetzesänderung. Auch enthält der Text der Kommission keine Passagen, welche die Unabhängigkeit unserer Aussenpolitik in irgendeiner Weise einschränken würden.[GZ]
Ich bitte Sie, die Motion im Sinne der Kommission anzunehmen.