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Heer Alfred · Nationalrat · 2017-06-13

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte Sie herzlich begrüssen zur Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates. Sie haben diesen ja schriftlich erhalten, weshalb ich darauf verzichte, Ihnen diesen vorzulesen.

Inhaltlich gab es dort durchaus Schwerpunkte. Dies sind in Kürze: das Stabilisierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019, die Strategie Digitale Schweiz, die BFI-Botschaft für die Jahre 2017 bis 2020 sowie der Bericht zur Definition des Service public im Medienbereich.

Die Geschäftsprüfungskommission unseres Rates hat zusammen mit der Schwesterkommission des Ständerates diesen Geschäftsbericht am 8./9. und 18. Mai 2017 behandelt. Dabei haben wir die jeweiligen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher sowie den Bundeskanzler zu ihren Themen empfangen. Dabei haben wir - die Sprecher der Subkommissionen gehen dann bei den Berichten über ihre Gebiete ins Detail - in der Plenarsitzung unserer Kommission allen Bundesrätinnen und Bundesräten und auch dem Bundeskanzler zwei Fragen bezüglich der Übergabe gestellt, also dazu, wie bei der Neuwahl eines Bundesrates oder einer Bundesrätin diese Übergabe jeweils stattfindet. Diese Fragestellung hat sich aus den Berichten zu Insieme und Bodluv ergeben, in denen die GPK doch festgestellt hat, dass es bei der Amtsübergabe allenfalls Probleme gegeben hat. Die Antworten haben wir erhalten, und wir werden diese jetzt in einer Synopse zusammenfassen und dann weitere Entscheidungen in diesem Bereich treffen. Es gab auch eine Anregung der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dass wir diese Fragen dem Bundesrat stellen.

Zudem haben die Subkommissionen der GPK Aussprachen mit den Verantwortlichen der verselbstständigten Einheiten und Unternehmungen des Bundes geführt, unter anderem mit den Verantwortlichen von SNB, Finma, SBB, Post, Swisscom, Skyguide, Ruag und der Exportrisikoversicherung. Dabei haben die Subkommissionen insbesondere geprüft, ob die verselbstständigten Einheiten die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele erreichten und ob die Eignerstrategie des Bundes im Interesse der Eignerschaft eben auch umgesetzt wurde. Bei der Anhörung der Verantwortlichen dieser Institutionen konnte auch eine Reihe von aktuellen Fragen behandelt werden. Ausserdem haben die Subkommissionen wie jedes Jahr Anhörungen zum Stand der Kriegsmaterialexporte und zum Personalreporting durchgeführt, dieses Mal in Anwesenheit der Personalvertretungen.

Die Arbeitsgruppe Risikoreporting ist ja relativ neu. Sie besteht aus den beiden Präsidenten und Vizepräsidenten der GPK sowie aus den Präsidien der Subkommissionen EFD/WBK und einer Vertretung der Finanzdelegation. Über diese Sitzungen werden wir Sie ein nächstes Mal orientieren. Es ist ein eher neues Kind, das aber sicherlich immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.

Ein aktueller Fall ist natürlich die Bürgschaft, aufgrund welcher der Bund einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken beantragt hat. Wir haben diesen in der ersten Sessionswoche behandelt. Auch diese Frage war natürlich immer wieder ein Thema in unserer GPK. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ein Antrag Feri Yvonne von der SP-Fraktion vorliegt, gemäss dem die GPK diese Thematik an den nächsten Sitzungen noch intensiver verfolgen und intensiver abklären wird, sofern die GPK in ihrer Mehrheit zustimmen wird.

Die GPK-NR beantragt Ihnen einstimmig, den vorliegenden Geschäftsbericht des Bundesrates zu genehmigen.