Ammann Thomas · Nationalrat · 2017-06-13
Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat am 21. März 2017 mit 16 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Motion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragt, der SBB AG für die Schliessung der angekündigten SBB-Drittverkaufsstellen ein Moratorium bis 2020 aufzuerlegen; dies im Wissen und vor dem Hintergrund, dass das ein Eingriff in die operative Tätigkeit der SBB ist. Mit dieser Fristverlängerung kann ein angemessener, kundenfreundlicher Ersatz in Form von neuen Betreibern oder technischen Lösungen ermöglicht werden. Es geht bei dieser Motion nicht darum, die Anpassung bei den SBB-Drittverkaufsstellen zu verhindern, sondern darum, dass genügend Zeit besteht, die Strukturanpassungen mit möglichen Alternativen und Weiterführungen der SBB-Drittverkaufsstellen durch Unterstützung von weiteren Partnern der öffentlichen und privaten Hand aufzugleisen.
Insbesondere für die ältere Bevölkerung und für Kunden des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum steigt mit dem Abbau der SBB-Drittverkaufsstellen die Hürde zur Benützung des öffentlichen Verkehrs. Immerhin würde gemäss Ankündigung der SBB knapp ein Viertel aller bedienten SBB-Verkaufsstellen in der Schweiz geschlossen. Für ein Moratorium spricht auch, dass die SBB bei einzelnen Drittverkaufsstellen Ersatzangebote vorgesehen haben und bei einigen Drittverkaufsstellen externe Partner im Gespräch sind. Diese können aber unmöglich bis zur vorgesehenen Schliessungsumsetzung der SBB eine praxistaugliche Lösung umsetzen.
Das günstige und gutfunktionierende Modell der SBB-Drittverkaufsstellen mit einer Übergangsfrist von wenigen Monaten aufzugeben ist sehr fraglich und liegt nicht im Sinne des Service public, welchen die SBB AG auch für sich bei passender Gelegenheit als Trumpf ausspielt.
Die Kommissionsmehrheit hat sich deshalb aufgrund verschiedener Argumente und Gründe für eine Gutheissung dieser Motion ausgesprochen:
1. Die SBB haben im September 2016 angekündigt, dass sie den bedienten Verkauf stark reduzieren wollen. Völliges Unverständnis bei den betroffenen Gemeinden, Kantonen und der Bevölkerung hat der empfindliche Service-public-Abbau mit der vorgesehenen Schliessung der 52 SBB-Drittverkaufsstellen auf 1. Januar 2018 ausgelöst, welche von Partnern wie Migrolino- und Avec-Shops, in Poststellen und von Privaten im Sinne des Agenturmodells geführt werden. Die Urheber der politischen Vorstösse auf Kantons- und Bundesebene sind mit dem Hinweis auf die operative Verantwortung der SBB vertröstet worden. Die SBB-Verantwortlichen sind aber nicht bereit, ihr Vorhaben des Service-public-Abbaus in den ländlichen Gebieten zugunsten von Verbesserungen in urbanen Gebieten nochmals zu überdenken und damit ein deutliches Signal zu geben. Damit wird genau das Gegenteil dessen angestrebt, wofür sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Service-public-Abstimmung engagiert haben.
2. Besonders stark betroffen vom SBB-Entscheid ist die Ostschweiz, welche mit Verkaufsstellenschliessungen grössere Bahnhöfe mit heute stolzen Umsätzen vom bedienten Verkauf völlig abhängt. Es wird nicht detailliert aufgezeigt, wie die Einsparung von 5 Millionen Franken durch Schliessung der 52 bedienten Verkaufsstellen umgesetzt werden soll. Die Kosten für die Verbesserung der Verkaufsstellen in den Städten und die damit verbundenen Investitionen werden nicht transparent aufgeführt.
3. Die Aussage der SBB, dass der Trend zum Billettkauf über elektronische Vertriebskanäle laufend zunehme, ist wohl richtig. Doch der Zeitpunkt für rein digitale Billettverkäufe ist absolut verfrüht, da die verkaufsfördernden und kundenfreundlichen Drittverkaufsstellen bereits Ende kommenden Jahres ihre Türe schliessen müssten. Das Sparvorhaben der SBB ist im falschen Zeitpunkt ein falsches Signal und ein Leistungsabbau mit Verletzung der Grundversorgungsprinzipien eines funktionierenden und bezahlbaren Systems.
Ihre Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass sichergestellt werden muss, dass in Zukunft der Ticketbezug weiterhin für alle Menschen - auch für ältere und für Menschen mit einem Handicap - einfach und berechenbar möglich ist, auch an den betroffenen Halteorten der SBB-Drittverkaufsstellen.
Für eine Verlagerung des Pendler- und Freizeitverkehrs von der Strasse auf den öffentlichen Verkehr muss für eine erfreuliche Entwicklung auch der entsprechende Kundenservice gestärkt werden. Dazu gehören eben auch die Beratung und der Verkauf von Billetten im persönlichen Kontakt. Deshalb ist - ich möchte das im Namen der Kommission nochmals erwähnen - nicht die Frage zu stellen, ob, sondern wann sich die SBB von den Drittverkaufsstellen als Agenturlösung verabschieden können oder sollen.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, entgegen dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung, die Motion gutzuheissen.