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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2017-06-13

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-13

Wortprotokoll

Die sehr hohe Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative in der Staatspolitischen Kommission hat diese in die Kategorie V, schriftliches Verfahren, also in die Kategorie der Schnellabschreibung, befördert. Hinter dem Vorstoss verbirgt sich jedoch ein staatspolitisch äusserst wichtiges und diskussionswürdiges Thema, sodass es in diesem Falle sachlich sehr wohl gerechtfertigt ist, den Inhalt der Auseinandersetzung in der Kommission auch im Plenum zuhanden des Amtlichen Bulletins festzuhalten. Daher erlaube ich mir hier eine Wortmeldung im Namen der SPK.

Der Vorstoss 16.443 der BDP-Fraktion mit dem Namen "Schutz der Volksrechte, mehr Sorgfalt in der direkten Demokratie" verlangt, dass die beiden direktdemokratischen Mitbestimmungsinstrumente der Bevölkerung - also Volksinitiative und Referendum - nicht mehr von einer fixen und absoluten Mindestzahl an Unterschriften abhängig gemacht werden, sondern neu von einer prozentualen Zahl, die wesentlich höher wäre als der heute erforderliche Prozentwert. Entsprechend ist die Rede von neu rund 260 000 erforderlichen Signaturen anstelle der heute geltenden 100 000 für eine Volksinitiative. Diese parlamentarische Initiative ist in der SPK mit 19 zu 3 Stimmen abgelehnt worden.

Die Kritik, dass die beiden Mitbestimmungsinstrumente zu viel beansprucht werden, teilt die Kommission in keiner Weise. Und die Behauptung, die die Initianten als Argument ins Feld führen, die Anzahl an Abstimmungsvorlagen sei auffallend stark gestiegen, hält einer objektiven Überprüfung nicht stand: In den vergangenen drei Legislaturperioden wurden insgesamt nicht mehr Volksinitiativen eingereicht als in den drei Legislaturperioden zuvor, also von 1991 bis 2003. Es sind noch nie so viele lancierte Volksbegehren an den bestehenden Unterschriftenhürden gescheitert wie in den Jahren 2013 bis 2016. Die Initianten unterschätzen die organisatorischen und kommunikativen Probleme, die es zu überwinden gilt. Neue Techniken haben noch nicht zum einfacheren Sammeln beigetragen. Eine Erschwerung würde den Gebrauch dieser Volksrechte stärker von der Finanzkraft der entsprechenden Verbände und Komitees abhängig machen. Weiterhin sollen sich auch Gruppierungen, die keine etablierten Ideen vertreten, mit ihren Anliegen in der Politik Gehör verschaffen können.

Die Initianten erhoffen sich durch eine höhere erforderliche Anzahl Unterschriften einen Selektionseffekt. Aber auf welche Abstimmungsschlachten man gerne verzichten würde, hängt vom politischen Standpunkt ab, von welchem man die Wünschbarkeit oder Notwendigkeit einer Initiative oder eines Referendums beurteilt. In Zeiten, wo in Europa über den Graben zwischen Volk und Elite geklagt wird, stechen in der Schweiz die Vorzüge der Mitspracherechte der Bürger besonders deutlich hervor. Die Nutzung dieser Rechte wollen wir nicht erschweren, diese gilt es zu bewahren.

Daher beantragt die SPK mit ganz grossem Mehr, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.