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Fetz Anita · Ständerat · 2017-06-14

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Der Swiss Investment Fund for Emerging Markets, abgekürzt Sifem, ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Sie besteht seit 2011, und es handelt sich um eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, welche zu 100 Prozent dem Bund gehört. Der Bundesrat nimmt die Aktionärsrechte wahr.

Im Rahmen des Voranschlages 2017 hatte der Bundesrat die Umwandlung des Bundesdarlehens an die Sifem AG in Aktienkapital beantragt. In der Folge wurde er mit einem Postulat beauftragt, zuerst in einem Bericht die Gründe, die Arbeitsweise und den Erfolgsausweis darzulegen, bevor wir in der Finanzkommission und im Rat über diese Umwandlung befinden. Er hatte namentlich aufzuzeigen, inwiefern die bei der Etablierung der Sifem AG angestrebten Ziele realisiert wurden und ob diese über Instrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit nicht besser erreicht werden können.

Dieser Bericht liegt vor, er lag auch der Finanzkommission bei ihrem Entscheid vor. Dort wird der Schluss gezogen, dass die Sifem ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit sei. Sie trage dazu bei, zentrale Ziele der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 im Rahmen der Investitionsförderung und in Ergänzung zu den Massnahmen der klassischen Entwicklungszusammenarbeit auf wirksame und kosteneffiziente Weise zu erreichen.

Namentlich in den Beratungen der Subkommission 2 Ihrer Finanzkommission haben wir das genauer überprüft und sind zur Überzeugung gelangt, dass die Ergänzung tatsächlich gut ist, weil die Sifem eben in KMU und andere Firmen direkt in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit investiert und dadurch dringend benötigte Arbeitsplätze in den Zielländern schafft. Damit agiert sie komplementär zur klassischen Entwicklungshilfe.

Heute geht es einzig darum, den Bericht des Bundesrates zur Kenntnis zu nehmen. Der definitive Entscheid über die Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital wird im Rahmen des Voranschlages 2018 gefällt werden. Es geht im Weiteren ausschliesslich um die Umwandlung des Bundesdarlehens von rund 374 Millionen Franken in Aktienkapital und nicht darum, die inhaltliche Zielerreichung der Sifem zu bewerten. Der Bund soll Alleinaktionär bleiben. Governance, Kontrolle und Aufsicht über die Sifem AG sollen gleich bleiben, werden also nicht tangiert oder gar geschwächt. Die Umwandlung erfolgt haushaltneutral, mit einer Umschichtung der Vermögenswerte, weg vom Darlehen und hin zu Beteiligungen. Wichtig dabei ist die Erkenntnis, dass vor allem dadurch die virtuellen Zinszahlungen eliminiert werden und die Volatilität der Jahresergebnisse für die Darlehen geglättet wird, weil die Darlehen eben in Schweizerfranken gewährt werden, die Geschäfte der Sifem aber international in US-Dollar abgewickelt werden.

Ein weiterer Grund für die Umwandlung ist die Erfahrung, dass es schwierig ist, private Investoren zu finden, wenn man mit einem mit Darlehen unterlegten Instrument des Bundes agiert. Auch hier ist die Umwandlung in Aktienkapital die Basis dafür - das mindestens meint der Bundesrat -, dass man noch mehr private Investoren für diese Investitionsentwicklungshilfe finden kann.[GZ]

Das sind meine Ausführungen.