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Walti Beat · Nationalrat · 2017-06-14

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion hat diese Vorlage, die wir heute in der Differenzbereinigung beraten, bereits in der ersten Lesung aus sach- und finanzpolitischen Überlegungen mehrheitlich abgelehnt. Zum einen verletzt die Vorlage den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und es würden falsche Anreize zur Einzonung von Landwirtschaftsland gesetzt. Zum andern würde eine massive Ungleichbehandlung der Landwirte gegenüber anderen Selbstständigerwerbenden geschaffen, aber auch innerhalb des Bauernstandes, nämlich zwischen den Bauern in Agglomerationen, die das Glück haben, sehr werthaltiges Bauland in ihrem Gebiet zu haben, und solchen, die in strukturschwachen Gebieten dieses Glück eben nicht haben.

Diese ganze Übung würde den Bund geschätzte 400 Millionen Franken jährlich kosten, dies auf der Steuerseite und im Bereich der Sozialversicherungsabgaben, wo durch diese Änderung entsprechende Ausfälle zu erwarten wären. Es wäre also ein massives Privileg, und der Nutzen würde einigen wenigen ziemlich zufällig und sicher nicht zielorientiert zufallen - da, wo er am wenigsten benötigt würde.

Ein wichtiges Zusatzargument der Befürworter, bereits für die Motion und dann auch für die Vorlage, war stets, dass es aufgrund der neuen Praxis des Bundesgerichtes sogenannte Härtefälle gebe. In der Tat wird es sicher einige Anwendungsfälle geben, in denen die Betroffenen mit einer anderen Ausgangslage und Praxis gerechnet haben und dann mit hohen Steuerrechnungen konfrontiert sind, was natürlich nicht erfreulich ist. Allerdings lässt sich dieses Problem durch die Gesetzesänderung nicht aus der Welt schaffen, ohne, wie ich ausgeführt habe, in der Zukunft neue massive Probleme zu schaffen. Deshalb, das haben die Kommissionssprecher bereits ausführlich dargelegt, hat sich die Kommission ja auch mit der Frage einer Praxisvereinheitlichung in den Kantonen befasst, das heisst damit, dass die kantonal zuständigen Steuerbehörden die verfügbaren Instrumente auch wirkungsvoll einsetzen, um Härtefälle wenn immer möglich zu vermeiden. Wir nehmen zur Kenntnis, dass mit dem geplanten Anhang zum Kreisschreiben Nummer 38 dieses Ziel verfolgt wird, die Realisierung dieses Ziels auf gutem Wege ist und damit die gröbsten Probleme gemildert werden sollten.

Vor diesem Hintergrund und angesichts des klaren Beschlusses des Ständerates, der nicht erwarten lässt, dass er von seiner Meinung abrücken wird, schliesslich auch im Sinne des einmütigen Antrages der WAK-NR empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, nicht auf die Vorlage einzutreten und auch den vorliegenden Einzelantrag Grin abzulehnen.