Jans Beat · Nationalrat · 2017-06-14
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Unsere Haltung haben wir hier schon mehrfach dargelegt. Ich möchte Sie an etwas erinnern: Es gibt einen Konsens in diesem Land, dass Bauland und landwirtschaftliches Land unterschiedlich zu behandeln sind. Das ist ein ganz wichtiger Konsens. Er dient zum Schutz der Landwirte. Darauf gründet unser Raumplanungsgesetz, darauf gründet das bäuerliche Bodenrecht, darauf gründet eben auch ein Teil des Steuerrechts.
Das muss so sein, das soll so sein. Würde man das landwirtschaftliche Land der Baulandspekulation überlassen, dann würden die Bauern wahrscheinlich unter der Kostenlast zerbrechen. Es ist schlicht und einfach nötig, hier zwei gesonderte Räume zu definieren. Das hat eine lange Tradition in der Schweiz, und das ist richtig so. Seit einigen Jahren gibt es den Versuch, diese Trennung aufzubrechen, und zwar immer zugunsten der Landwirte, die diesen Schutz, dieses Privileg ausbauen wollen und in der Raumplanung gegenüber den anderen noch ein paar zusätzliche Rechte wollen. Auch in der Besteuerung möchten sie noch ein paar zusätzliche Privilegien: Sie wollen nämlich auch dann privilegiert besteuert werden, wenn ihr Land nicht mehr Landwirtschaftsland, sondern plötzlich Bauland ist und es der Baulandspekulation überlassen ist.
Das wäre ein fundamentaler Bruch mit diesem Konsens zur unterschiedlichen Behandlung. Deshalb bitte ich Sie, diesen Bruch nicht zu beschliessen - übrigens auch nicht in der Raumplanung, darauf werden wir zurückkommen. Die SP-Fraktion hat das immer abgelehnt. Das würde dazu führen, dass dann nicht mehr nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird, wie es die Verfassung verlangt. Das würde dazu führen, dass Steuereinnahmen wegfallen, und zwar in grossen Mengen. Es würde auch dazu führen, davon bin ich überzeugt, dass in der Bevölkerung das Vertrauen in die Landwirte, die diesen Schutz geniessen, schwindet. Die Bevölkerung gesteht der Landwirtschaft in Ergänzung zu diesem Schutz, den sie hier geniessen, jedes Jahr 3 bis 4 Milliarden Franken Direktzahlungen zu.
Dieser Schutz ist bereits umfassend. Landwirte haben dank diesem Schutz auch das Privileg, dass sie praktisch gratis [PAGE 1098] wohnen können; sie haben dank diesem Schutz auch das Privileg, dass sie eigentlich keine Steuern zahlen. Ich kenne keinen Landwirt, der Steuern zahlt. Aber dann, wenn das Land verkauft wird, wird eben eine Steuer fällig. Die ist hoch, und das ist auch gerecht.
In diesem Sinne ist die SP sehr froh, dass das Bundesgericht in dieser Frage ein Machtwort gesprochen hat und eine konsequente Durchsetzung verlangt. Die SP ist auch froh, dass der Ständerat ein Machtwort gesprochen hat und hier nicht eintreten will, im Gegensatz zu diesem Rat. Die SP ist auch froh, dass der Bundesrat mit dem Kreisschreiben dazu beigetragen hat, dass jetzt wahrscheinlich praktisch alle Härtefälle, die durch den Wechsel entstanden sind, geregelt werden können.
In diesem Sinn bitte ich Sie, wie gesagt, hier nicht einzutreten. Den Antrag Grin lehnen wir natürlich entsprechend ab.
Ich möchte aber noch etwas sagen - auch Herr Schelbert hat das schon erwähnt -: Die Kommission hat in der Tat ein Postulat angenommen, um auch noch eine andere Frage zu klären. Es geht darum, wie es mit der unterschiedlichen Besteuerung von Geschäftsvermögen und Privatvermögen generell steht, ob es da irgendeinen Handlungsbedarf gibt. Die Kommission hat das Postulat angenommen - so habe ich das verstanden -, um eben zu prüfen, ob es einen Handlungsbedarf gibt. Herr Müller Leo sagt, wir hätten es angenommen, weil es einen Handlungsbedarf gebe. Das sehe ich überhaupt nicht so - ein Prüfauftrag muss ja genau das klären. In diesem Sinne möchte ich das hier korrigiert wissen. Wir sehen das ganz klar anders.