Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-06-14
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Noch immer haben wir bei den zehn Nachtragskrediten 2017 die zwei Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates.
Erstens zur Bundesanwaltschaft; ich werde nicht alles wiederholen. Es geht um die Position 110.A200.0001 und den Nachtragskredit Funktionsaufwand: Wir sprechen über einen Nachtragskredit von 701 018 Franken. Die Bundesanwaltschaft macht geltend, dass sie sich nicht in der Lage sieht, die Umsetzung der Querschnittkürzung gemäss Vorgabe des Finanzdepartementes um gut 700 000 Franken vorzunehmen. Zur Erinnerung: Es betrifft IT-Investitionen im Umfang von rund 139 000 Franken, Personalkosten im Umfang von 315 000 Franken und Dienstleistungen im Umfang von 275 000 Franken.
Der Ständerat hat am 30. Mai 2017, am 6. Juni 2017 und nun am 12. Juni 2017 einstimmig beschlossen, der Bundesanwaltschaft den Nachtragskredit zu gewähren. Nach den bereits erfolgten Sparbemühungen 2014 und 2015 sei es nicht angebracht, die Behörde mit der Verweigerung des Nachtragskredites sozusagen mit doppeltem Sparen zu bestrafen, begründete der Ständerat seinen Beschluss. Der Nationalrat hat am 31. Mai und am 8. Juni die Gewährung des Nachtragskredites abgelehnt, am 8. Juni mit 103 zu 72 Stimmen. Bei der Differenzbereinigung standen sich die Argumente ähnlich wie bisher gegenüber. Der Haltung, mit rund 700 000 Franken weniger bei einem Budget von 62 Millionen Franken müsse eine Auftragserfüllung ebenfalls möglich sein, stand die Haltung gegenüber, dass gerade in der heutigen Zeit mit der Bedrohung durch Terror die Bundesanwaltschaft unbedingt mit den erforderlichen Mitteln versehen werden müsse.
Ihre Finanzkommission beantragt entgegen dem Ständerat mit 15 zu 9 Stimmen, den Nachtragskredit nicht zu gewähren. Die Minderheit Kiener Nellen beantragt die Gewährung des Nachtragskredites. Bei anhaltender Differenz zum Ständerat findet am Donnerstagmorgen die Einigungskonferenz der beiden Räte statt. Über deren Antrag wäre am gleichen Tag nachmittags hier im Rat zu befinden.
Die zweite Differenz betrifft die Eidgenössische Steuerverwaltung. Es geht um den Nachtragskredit für Fiscal-IT bzw. die Erhöhung des Verpflichtungskredites um 10 Millionen Franken.
Beim Nachtragskredit für Fiscal-IT im Umfang von 10 Millionen Franken scheiden sich die Geister: Dient dieser Nachtrag sozusagen als Korsett des neuen Kostenrahmens und stellt sicher, dass keinerlei Unterbrüche in der Vergabe erforderlicher Aufträge riskiert werden müssen, oder wäre er schlichtweg eine erste Kredittranche, die garantiert später noch mit weiteren gestützt werden müsste? Der Ständerat hat am 30. Mai, am 6. Juni und am 12. Juni den Nachtragskredit einstimmig gewährt. Der Nationalrat hat am 31. Mai 2017 mit 96 zu 89 Stimmen und am 8. Juni 2017 mit 91 zu 88 Stimmen beschlossen, den Nachtragskredit nicht zu gewähren.
Ihre Finanzkommission hat gestern beschlossen, am Entscheid des Nationalrates auf Ablehnung des Nachtragskredites festzuhalten, und zwar mit 13 zu 11 Stimmen. Eine Minderheit Gmür Alois beantragt, Ständerat und Bundesrat Folge zu leisten und den Nachtragskredit zu gewähren. Bei anhaltender Differenz ist es auch hier so: Wenn die Differenz zum Ständerat bleibt, werden wir am Donnerstagmorgen die Einigungskonferenz der beiden Räte durchführen und über deren Anträge am gleichen Nachmittag dann hier befinden.