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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-06-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-14

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir in der Schweiz günstige Rahmenbedingungen brauchen für die Unternehmen. Das ist die Haltung des Bundesrates, die er auch mit der Steuervorlage 17 wieder zum Ausdruck bringen wird. Global betrachtet wollen wir grundsätzlich für alle Unternehmen, die in der Schweiz Arbeitsplätze anbieten, gute Rahmenbedingungen schaffen, und ein Teil dieser Rahmenbedingungen sind anerkanntermassen die Steuern. [PAGE 1116]

Die Frage der Start-ups kommt ja nicht zum ersten Mal. Es sind insgesamt neun Vorstösse, die dieses Thema streifen. Je mehr man sich in die Materie vertieft, desto besser sieht man dann die allfälligen Widersprüche, die hier entstehen. Wir haben letztes Jahr versucht, in unserem föderalistischen System mit den Kantonen eine Lösung zu finden. Wir haben dann festgestellt, dass die Besteuerung in den Kantonen in diesen Fragen sehr unterschiedlich ist. Das hat uns dann dazu geführt, auch auf Wunsch der Kantone, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um einmal eine Auslegeordnung zu machen, damit wir auch die Realitäten in den Kantonen kennen. Diese Arbeitsgruppe hat jetzt dreimal getagt, und sie wird demnächst einen Bericht abliefern. Der Bundesrat hat vorgesehen, aufgrund dieses Berichtes allfällig konkrete Massnahmen in diesem Bereich vorzuschlagen.

Wo liegen die Schwierigkeiten, weshalb wollen wir uns nicht voll ins Abenteuer stürzen, wenn ich das so sagen darf? Die Schwierigkeiten liegen genau dort, wo wir heute Morgen auch bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke gelandet sind: Wenn wir hier jemanden bevorzugen, also Start-ups, dann ist die Rechtsgleichheit gemäss unserer Bundesverfassung wieder infrage gestellt. Wenn wir hier also etwas ändern oder etwas vorschlagen, muss das hieb- und stichfest sein, damit dann nicht das Bundesgericht in zwei, drei Jahren aufgrund einer Klage eine solche Lösung wieder versenkt.

Das gleiche Argument, das ich auch heute Morgen gebracht habe, ist die Besteuerung aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Auch dieser Grundsatz könnte verletzt werden. Auch das muss angeschaut werden - einfach damit eine Vorlage, wenn wir sie bringen, auch ausgeglichen ist und mit unseren Grundsätzen übereinstimmt.

Bei der Mitarbeiterbeteiligung stellen sich dann beispielsweise Fragen betreffend AHV. Wenn wir diese Mitarbeiter vergünstigt besteuern, könnte die AHV wegen entgangener Eingänge reklamieren. Auch diese Frage muss geklärt werden.

Sie sehen also: Wir haben nicht im Grundsatz etwas dagegen, dass man gute Rahmenbedingungen schafft. Aber wir möchten die rechtlichen Voraussetzungen, die es dafür braucht, gründlich klären. Weil wir mit der Arbeitsgruppe mit den Kantonen hier schon relativ weit sind, glauben wir nicht, dass Ihre Motion, die ja dann auch noch durch den Ständerat gehen muss, zeitlich und materiell einen Vorteil bringen wird. Ich denke, wenn dann der Ständerat diese Motion behandelt hat, sollten wir in etwa den Bericht der Arbeitsgruppe haben; dann sollten wir auch die Fragen geklärt haben, die zu klären sind, damit wir eine Grundlage haben, die der Verfassung und unseren Gesetzen entspricht.

Weil wir eigentlich schon relativ weit auf diesem Weg sind, würde ich Ihnen empfehlen, diese Motion nicht anzunehmen. Wir kennen die Anliegen, Sie haben sie ja mehrmals zum Ausdruck gebracht. Ich denke, wir sind hier mit den Kantonen zusammen auf einem guten Weg. Wenn wir eine solche Lösung haben, werden wir sie in jedem Fall mit den Kantonen etwas abstimmen müssen. Sonst laufen wir dann dort auf.

Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. Wir sind unterwegs, wir arbeiten an einer Lösung und werden in Bälde mit einem Bericht kommen. Wir werden Ihnen dann vorschlagen können, wie man Ihre Anliegen allenfalls umsetzen könnte.

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