Burgherr Thomas · Nationalrat · 2017-06-14
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-14
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, diesem wichtigen Vorstoss Folge zu geben. Mit der parlamentarischen Initiative 16.445, "Keine Aufhebung der Visumpflicht ohne Rückübernahmeabkommen", wird eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen verlangt, damit in Zukunft eine Aufhebung der Visumpflicht nur [PAGE 1124] noch möglich ist, wenn zuvor mit den entsprechenden Staaten ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen worden ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Staatsangehörige gewisser Länder von einer Befreiung von der Visumpflicht profitieren sollten, obwohl die Schweiz mit diesen Ländern keine Regelung zur Rückübernahme ausgehandelt hat.
Als Beispiel dient hier sicher die Türkei: Als Mitglied von Schengen wird auch die Schweiz die Visumpflicht für türkische Staatsbürger aufheben müssen, wenn die EU dies tut. Lange Zeit war nicht klar, ob und wann wir mit der Türkei ein Rückübernahmeabkommen abschliessen, wie auch heute nicht klar ist, wie es mit der Visumfreiheit zwischen der Türkei und der EU weitergeht. Für die EU würde jedoch sicher ein eigenes Rückübernahmeabkommen gleichzeitig mit der Visumbefreiung in Kraft treten.
Die Schweiz würde ohne ein solches Abkommen aber Gefahr laufen, zu einem Ausweichstaat zu werden, wenn eine Rückschaffung aus der EU in die Türkei droht. Ein solches Rückübernahmeabkommen ist gerade in diesem Fall unerlässlich, weil die Türkei zurzeit als Transitland für Migranten eine zentrale Bedeutung hat. Die EU verhandelte offenbar beide Anliegen zusammen. Die Schweiz sollte daher keinesfalls die Visumbefreiung gewähren, ohne ein gleiches oder ein ähnliches Abkommen wie die EU zum Thema Rückführungen zu haben oder dies zumindest gesetzlich vorgeschrieben anzustreben. Inzwischen wurde eine Einigung zur Rückübernahme zwischen der Schweiz und der Türkei erzielt. Dies bestätigt, dass die hier vorgeschlagene Regelung umsetzbar und auch dringend nötig ist.
Es sollte als generelle, gesetzlich vorgeschriebene Regel festgehalten werden, dass keine Visumfreiheit gewährt wird, wenn kein Rückübernahmeabkommen besteht oder gleichzeitig ausgehandelt wird. Die Praxis, Visum- und Rückübernahmeabkommen gemeinsam abzuschliessen, ist indessen auch nicht aussergewöhnlich, wie die Beispiele Monaco, Liechtenstein, Kasachstan, Moldau, Russland und Montenegro zeigen.
Neben den von der Initiantin genannten Umsetzungsvarianten, das Rückübernahmeabkommen der EU auch in der Schweiz anzuwenden oder das Schengen-Abkommen anzupassen, könnte eine solche Vorgabe auch in Artikel 100 des Ausländergesetzes verankert und konkretisiert werden. Dort sind in Absatz 2 bereits die Kompetenzen des Bundesrates geregelt. Er kann Abkommen mit ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen zu den Themen Visumpflicht und Rückübernahme abschliessen. Weitere Vorgaben und Leitplanken sind in den weiteren Absätzen bereits geregelt. Hier die geforderte Vorgabe und generelle Regel einzufügen und dem Bundesrat die Details zu überlassen wäre ein gangbarer Weg, diese Initiative umzusetzen.
Die Kommission anerkennt ja im Grundsatz die von der Initiative aufgenommene Problematik, was ebenfalls dafür spricht, der Initiative jetzt Folge zu geben und die Details sowie das Verhältnis zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen in der Entwurfsphase zu konkretisieren und mehrheitsfähig auszugestalten.[GZ]
Ich bitte Sie sehr, der Initiative Folge zu geben.