Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-06-15
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15
Wortprotokoll
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Wir sind ein souveränes Land, ein neutrales Land. Wir tun gut daran, wenn wir das möglichst bleiben wollen, und das mit Überzeugung und [PAGE 1141] natürlich auch mit den entsprechenden Dispositionen und mit der entsprechenden Solidarität. Wehrgerechtigkeit ist also ein wichtiger Begriff.
Das VBS und das WBF sind, wie das Herr Müller schon hat durchblicken lassen, im Gespräch. Wir bereiten für die Herbstmonate eine Diskussion rund um den Zivildienst vor, weil wir zur Erkenntnis gekommen sind, dass die Balance nicht mehr stimmig ist, dass es etwas zu einfach ist, im Zivildienst Unterschlupf zu finden, und dass wir eine gewisse Korrektur vornehmen müssen. Ich habe seinerzeit gesagt, dass wir das im Rahmen der Verordnung machen. Soweit das möglich war, haben wir das gemacht, und wir kommen möglicherweise jetzt nicht um eine Gesetzesänderung herum. Aber über diese Gesetzesänderung möchte ich dann mit Ihnen im Herbst diskutieren.
Damit habe ich übergeleitet zu dem, was vorliegt. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen. Die Motion will für die Angehörigen der Armee ab Beginn der Rekrutenschule den Zivildienst durch eine längere Dauer weniger attraktiv machen - also nur für diejenigen, welche die Rekrutenschule begonnen haben. Wenn die Motion umgesetzt würde - das wurde auch bereits gesagt -, dann wäre es anstelle des heutigen Faktors 1,5 je nach Anzahl der geleisteten Militärdiensttage inklusive WK ein Faktor zwischen 2,2 und 195.
Wenn Sie ein Beispiel haben wollen: Ein Soldat hat in der Armee drei WK geleistet. Es bleiben ihm noch 77 Militärdiensttage. Wenn er zu diesem Zeitpunkt zum Zivildienst zugelassen wird, muss er heute 116 Zivildiensttage leisten. Gemäss Motion müsste er dann 252 Zivildiensttage absolvieren, also 3,3-mal mehr als die 77 Restdiensttage, die er in der Armee leisten müsste.
Die Motion scheint geeignet, die Anzahl Gesuche und Zulassungen zum Zivildienst ab Beginn der Rekrutenschule zu senken. Je mehr WK bereits geleistet worden wären, desto unwahrscheinlicher wäre die Einreichung eines Gesuchs. Eine Prognose zur Wirkung auf die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst bzw. auf die Armeebestände ist auf dieser Basis nicht möglich. Es wäre aber damit zu rechnen, dass insgesamt weniger Pflichtige einen persönlichen Dienst leisten wollten. Dadurch würde - ich sage das noch einmal - die Wehrgerechtigkeit geschwächt, weil ein Teil den "blauen Weg" wählen würde. Dem ist vorzubeugen.
Das Ausmass der Verlängerung der Dauer des Zivildienstes und der Ungleichbehandlung der Zivildienstpflichtigen hätte den Charakter einer unverhältnismässigen Sanktion und wäre insbesondere nicht mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar.
Wir beurteilen die Situation wie folgt: Die Zu- und Abgänge in der Armee sind ernst zu nehmen. Das System ist nicht mehr ganz in der Balance. Die beiden Departemente arbeiten - ich habe es Ihnen gesagt - an einem Diskussionsvorschlag für die Herbstmonate.
Ich bitte Sie, die vorliegende Motion abzulehnen oder zurückzustellen. Wir wollen Ihnen einen von beiden Departementen getragenen, ganzheitlichen Vorschlag vorlegen.