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Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-06-15

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Die Motion Vonlanthen 16.3457, "Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit", verlangt, dass der Bürokratieaufwand bei Kurzarbeit verringert wird. Kollege Vonlanthen verlangt in seiner Motion zum einen, dass Artikel 41 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes revidiert wird. Vor allem soll darauf verzichtet werden, dass die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Phase der Kurzarbeit verpflichtet werden, eine Zwischenbeschäftigung zu suchen beziehungsweise einer solchen nachzugehen. Zum andern - das ist das zweite Anliegen des Motionärs - soll mittels einer raschen Umsetzung der E-Government-Strategie die administrative Abwicklung der Kurzarbeit für Unternehmen erleichtert werden.

Ihre Kommission hat die Motion unter Berücksichtigung von drei Aspekten beleuchtet: Sie hat erstens die Praxistauglichkeit, zweitens die Frage der Rechtssicherheit und drittens die finanziellen Aspekte diskutiert.

1. Praxistauglichkeit: Für die Unternehmen ist es wichtig, auch bei Kurzarbeit, je nach Entwicklung des Bestellungseingangs sofort auf die Angestellten zählen zu können. Sie wissen, dass Kurzarbeit dann eingeführt wird, wenn kurzfristig ein Einbruch an Bestellungen vorliegt, man mittelfristig aber mit einer Erholung der betriebswirtschaftlichen Situation des Unternehmens rechnen kann. Im heutigen Markt und vor allem bei vielen KMU ist die Volatilität der Auftragseingänge so stark, dass man wöchentlich mit einer plötzlich veränderten Situation rechnen muss. Dabei ist es zentral, dass die betroffenen Unternehmen relativ rasch auf die Belegschaft, die sich beispielsweise in Kurzarbeit befindet, zurückgreifen und die Auftragseingänge eben abwickeln kann.

Dieser Artikel würde das unter Umständen verunmöglichen, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während dieser Phase als Zwischenbeschäftigung bei Dritten eine Anstellung finden. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass auch das Seco in einem Kreisschreiben die Kantone faktisch angewiesen hat, diesen Artikel nicht mehr anzuwenden. Er ist also faktisch toter Buchstabe.

2. Rechtssicherheit: Es ist aber wichtig, dass für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit besteht. Die Kommission hat sich deshalb für die Motion ausgesprochen, und zwar eindeutig.

3. Finanzielle Aspekte: Die finanziellen Auswirkungen sind praktisch bei null, weil die heutige Regelung, wie eben gesagt, die Frage in der Praxis bereits löst.

Ein weiterer Aspekt der Motion ist der Bürokratieabbau und die Beschleunigung des E-Government bei der Kurzarbeitsentschädigung. Auch hier schreibt der Motionär in seiner Begründung, dass viele KMU abgeschreckt würden vom Bürokratieaufwand, der heute noch nötig ist, um Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen. Auch hier ist die Kommission der Meinung, dass Kurzarbeit ein ganz wichtiges Instrument ist, um in Krisenzeiten das Know-how im Betrieb zu behalten, den Leuten mittelfristig eine betriebsinterne Perspektive und Sicherheit zu ermöglichen, ohne dass die Unternehmen gezwungen sind, Teile der Belegschaft zu entlassen, um sie dann wieder anzustellen, sobald die wirtschaftliche Situation besser ist. Es hat sich auch in der letzten Krise gezeigt, dass eine Ausweitung der Möglichkeit der Kurzarbeit ein sehr, sehr gutes Mittel war, um die Krise abzufedern.

Das waren die zentralen Überlegungen, die dazu führten, dass Ihre Kommission, trotz ablehnender Haltung des Bundesrates, Ihnen mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt, die Motion anzunehmen. Unsere Schwesterkommission im Ständerat hat die Motion einstimmig angenommen.[GZ]

Dementsprechend empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen.