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preparatory:AB 217961

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat weiss, dass gewisse Personengruppen es schwer haben, nach Erhalt der Kündigung eine neue Wohnung zu finden. Nach Ansicht des Bundesrates bringt jedoch ein verstärkter Kündigungsschutz keine Verbesserung für die Betroffenen.

Eine Kündigung kann bereits unter geltendem Recht auf ihre Missbräuchlichkeit hin geprüft werden. Im Rahmen eines Gesuchs um Erstreckung des Mietverhältnisses prüft die Schlichtungsbehörde in Mietsachen sowohl die Dauer des Mietverhältnisses wie auch die persönlichen, familiären und finanziellen Bedingungen.

Die gewünschte Verstärkung des Kündigungsschutzes, Frau Nationalrätin Schneider Schüttel, würde eine klare Definition und Abgrenzung der wichtigen Gründe erfordern, und diese Definition und Abgrenzung kann sich als problematisch erweisen. Sie wissen um die Arbeiten, die diesbezüglich schon geleistet worden sind. Eine Verschärfung des Kündigungsschutzes kann dazu führen, dass Wohnungen den betreffenden Zielgruppen nicht mehr oder nur mit befristeten Verträgen, welche nicht gekündigt werden müssen, vermietet werden. Dann stellt sich die Frage, ob wir damit weiter sind - wohl kaum.

Ich nehme Ihr Anliegen ernst, ich weiss, dass es ein Problem gibt. Hier ist es meines Erachtens letztlich wieder nicht die Vorschrift, die Abhilfe schafft, weil die Vorschrift umgangen werden kann. Hingegen liegt es am vernünftigen Umgang zwischen Vermieter und Mieter. Daran arbeiten wir täglich.