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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-15

Wortprotokoll

Das sind schön und nett vorgetragene, aber ziemlich happige Vorwürfe, die Sie da gegen das Bundesamt für Verkehr erheben, Herr Ständerat. Das kann ich so nicht akzeptieren.

Das Parlament war noch nie die Konzessionsbehörde. Wir vergeben Konzessionen gestützt auf bestehende Gesetze im Bereich des Funkverkehrs, im Wasserrechtsbereich, seit Jahrzehnten im Fernverkehrsbereich, und das immer gestützt auf die bestehenden Gesetze. Das tut die Verwaltung, allenfalls mal der Bundesrat; in der Regel ist es hier wirklich das zuständige Amt. Hier macht das Bundesamt für Verkehr nichts anderes, als gestützt auf die bisherige Praxis und das Gesetz die Erneuerung der Fernverkehrskonzession zu prüfen und vorzubereiten. Das Bundesamt für Verkehr ist auch weiterhin, wie bis anhin, die Konzessionsbehörde.

Dass es hier unterschiedliche Interessen gibt, ist selbstverständlich. Die Ostschweizer Kantone, die Ostschweiz, vertreten durch die SOB, möchten eben gerade, dass man mal prüft, ob nicht auch die SOB einen Teil dieses Fernverkehrs erledigen könnte. Vorhin haben Sie wahrscheinlich wirklich mehr den Hut des Präsidenten des Gewerkschaftsbundes aufgehabt, als Sie geredet haben. Die BLS, das wissen wir, das ist publik, interessiert sich. Auch damals war es ja nicht das Parlament, das das beschlossen hat, sondern die beiden Herren CEO sind zusammengesessen und haben das miteinander besprochen. Die BLS hat erneut eine andere Beurteilung vorgenommen.

Wir können das ja nicht negieren und sagen, darüber sprechen wir nicht einmal. Das Bundesamt für Verkehr macht seine Aufgabe und beurteilt im Sinne einer Gesamtwirkung, was denn die Vorteile wären. Sie haben völlig Recht, es hätte für die Mitarbeiter Auswirkungen; es hätte sicher auch auf die Pensionskassen Auswirkungen, wenn Mitarbeiter übertragen werden müssten. Das ist dann alles Bestandteil einer sauberen Evaluierung: Was wären am Schluss die Vorteile für den Steuerzahler und auch für den Konsumenten?

Es ist möglich, dass es solche Vorteile gibt, auch für den Konsumenten. Zum Beispiel steht bei der Gotthard-Bergstrecke - dies jetzt aufgrund der Erklärungen der Bahnen, das ist ja noch unverbindlich - die Frage der direkten begleiteten Züge im Raum. Für gewisse Orte werden mehr Halte versprochen; durch gewisse Konzessionen, die hier gemacht werden, gibt es tiefere Subventionen des Staates. Wenn eine Bahn den Zuschlag erhalten würde, trägt das Unternehmen auch das Risiko, wenn es falsch kalkuliert hat - nicht der Staat, nicht der Steuerzahler, sondern das Unternehmen und die Eigentümer dieses Unternehmens. Das ist so.

Aber ich glaube, es gehört eben gerade auch zu einem sauberen Verfahren, dass man das bespricht, dass man mit den Vertretern der Unternehmen an den Tisch sitzt und das anschaut. Vielleicht kommt man nach dieser Evaluation zum Schluss, dass es das Beste ist, wenn wir die Fernverkehrskonzession, wie es heute der Fall ist, wieder umfassend an die SBB vergeben. Vielleicht gibt es aber auch zwei oder drei Linien, von denen man sagt, vernünftige Gründe, dass darauf nicht auch ein anderes Bahnunternehmen fahren kann, gebe es nicht - oder es gebe sogar Vorteile. Lassen Sie doch jetzt dieses Verfahren, das nicht zum ersten Mal so stattfindet, über die Bühne gehen.

Ich nehme an, SOB und BLS und deren Aktionäre befassen sich intensiv mit der Situation, auch mit den Risiken, die damit verbunden wären. Wir begleiten das Bundesamt für Verkehr, indem wir vor allem auch die Gesamtsicht, die Kosten und all diese Veränderungen diskutieren. Es ist also nicht so, wie Sie behaupten, dass demokratische Entscheidprozesse über den Haufen geworfen werden. Das ist nicht so, es ist alles gemäss heutigem Gesetz, es ist alles sehr transparent. Insofern macht das Bundesamt für Verkehr hier seine Arbeit.

Was die Fernbusse betrifft: Diese sind gemäss geltendem Recht national und international zulässig, sofern sie die im Recht genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch das ist bestehendes Recht. Dies ist zum Beispiel in der Verordnung über die Personenbeförderung und im Landverkehrsabkommen mit der EU ausdrücklich festgehalten. Aber wie bei Uber gibt es auch hier berechtigte Anliegen: Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Spiesse gleich lang sind und dass man von der Mehrwertsteuer bis hin zu den sozialpolitischen Ansprüchen korrekt vorgeht. Es ist wiederum die Aufgabe des Bundesamtes für Verkehr, das zu prüfen: Stimmt das Gesuch mit dem geltenden Recht, mit dem internationalen Recht und mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU überein? Wenn ja, dann darf das Bundesamt für Verkehr ein Gesuch gar nicht ablehnen. Das Gesetz zählt, man kann es nicht aushebeln, wenn es einem nicht passt.