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Engler Stefan · Ständerat · 2017-06-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Ich kann nicht für die Kommission sprechen, sondern nur meine Erwartungen nach der Annahme dieser Motionen erklären. Heute ist es so, dass die Post aufgrund der geltenden Postverordnung überall dort zur Hauszustellung verpflichtet ist, wo ein relativ besiedeltes Gebiet besteht; so steht es in der Postverordnung.

Aufgrund einer künftigen Entwicklung, wie sie die Postcom beschrieben hat, ist möglicherweise davon auszugehen, dass überall dort, wo beispielsweise Änderungen bei den Eigentümerschaften oder bei Mietern entstehen, die Post die Gelegenheit beim Schopf packt und eine der drei Ausnahmen von der Hauszustellung wählt. Als erster Grund für eine Ausnahme werden in der Postverordnung unverhältnismässige Schwierigkeiten wie schlechte Strassenverhältnisse oder die Gefährdung des Zustellpersonals genannt, als zweiter eine Vereinbarung zwischen Empfänger und Post, als dritter zentrale Briefkastenanlagen als Ersatzlösungen. Wenn eine Tendenz ersichtlich wäre, dass aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung nur dichtbesiedelte Gebiete direkt bedient würden, und sich eine Praxis entwickeln würde, in Streusiedlungen vermehrt auf die Hauszustellung zu verzichten, dann müsste, schreibt die Postcom, die Gesetzgebung angepasst werden, wenn man den heutigen Zustand erhalten möchte.

Mir geht es nicht um die 1133 Fälle, die ich nicht im Einzelnen kenne. Ich muss auch nicht die Vereinbarungen kennen, die zwischen der Post und ihren Kunden abgeschlossen wurden. Mir geht es darum, dass man nicht, gestützt auf die geltende gesetzliche Regelung, eine Praxis einführt, wonach in Streusiedlungen mehr und mehr auf die direkte Hauszustellung verzichtet wird. Meine Erwartung ist, dass im Rahmen einer Revision der Postgesetzgebung dafür klarere Kriterien definiert werden.