Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-06-15
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte unserer UREK, aber auch der UREK unseres Schwesterrates und dem Nationalrat ganz herzlich dafür danken, dass sie es geschafft haben, die ursprüngliche Kommissionsmotion zu präzisieren. Sie wissen ja, dass ich mit meiner ursprünglichen Motion weiter gehen wollte: Ich wollte eine generelle Zonenkonformität erreichen, und mir ist auch bewusst, dass das ein wahrscheinlich zu weit gehender Systemwandel gewesen wäre. Wir haben heute einen breiten und tragfähigen Kompromiss vor uns. Insbesondere ist es auch gelungen, die landwirtschaftlichen Kreise in diesen Kompromiss einzubeziehen, die jetzt gleichfalls in einem begrenzten Bereich von der Liberalisierung im Raumplanungsrecht profitieren.
Das Bedürfnis ist ausgewiesen. Wir haben heute die Situation, dass Halterinnen oder Halter von Kleintieren - also nicht von Nutztieren - zunehmend aus der Wohnzone vertrieben werden, weil die Menschen immer empfindlicher geworden sind. Es verträgt z. B. in der Wohnzone immer weniger das Gekrähe eines Hahns und immer weniger die Gerüche von anderen kleinen Tieren. Die Menschen sind sensibler geworden. Aber wenn Sie Tiere halten wollen, wo sollen Sie sie dann halten? Ein Verwaltungsgerichtspräsident hat mir im Fall des Besitzers eines Hühnerhauses, den ich vertreten habe, gesagt: "Nehmen Sie die Hühner doch ins Haus hinein!" Eine derartige weltferne Sicht von Tierhaltung ist wahrscheinlich wirklich nur Experten zuzutrauen. Aber das war die Auskunft des zuständigen Gerichtspräsidenten an die Tierhalter.
Ihre Kommission und der Nationalrat haben jetzt einen tragfähigen Kompromiss gefunden: In zwei Bereichen wird jetzt eine konkrete Änderung beschlossen und der Bundesrat beauftragt, diese auch durchzusetzen.
Der eine Bereich - der Kommissionssprecher hat es gesagt - ist der Kaninchenstall in der Tenne. Sie wohnen also in der Landwirtschaftszone und haben das Recht, dort zu wohnen, sind aber kein Landwirt, keine Landwirtin. Sie haben einen Stall, der zum Hof gehört, und statt nichts in diesem Stall drin zu haben, halten Sie jetzt neu Tiere. Was der Vorschlag an der bestehenden Gesetzgebung ändert, ist, dass dieser Kaninchenstall nicht mehr an Ihre Wohnnutzung angerechnet wird. Das hat also schon seine Bedeutung. Das heisst also nicht mehr, dass Sie, weil Sie im Stall Kaninchen haben, Ihr Bad im Haus drin nicht mehr ausdehnen dürfen. Das hat raumplanerisch überhaupt keine Auswirkung, weil die bestehenden Gebäude genau die gleichen bleiben, die sie vorher waren - genau die gleichen.
Die zweite Änderung, die jetzt vorgenommen werden soll, betrifft Artikel 24c RPG. Da ist jetzt in einem für Laien wirklich unverständlichen Fall eine Änderung vorgenommen worden. Demnach darf ein Hühnerstall, der abgebrannt ist, weil der Blitz eingeschlagen hat, wieder aufgebaut werden, wenn er zwecks Hühnerhaltung genutzt werden soll. Stellen Sie sich diese Revolution vor: Ein Hühnerstall darf zwecks Hühnerhaltung wieder aufgebaut werden! Das ist nach heutigem Recht laut Bundesgericht nicht zulässig, und das ist für Laien nun wirklich unverständlich.
Diese beiden Korrekturen werden durch die Motion jetzt erfreulicherweise vorgenommen. Der Bundesrat kann die eine Änderung bereits auf Verordnungsebene vornehmen, nämlich die Änderung von Artikel 42b der Raumplanungsverordnung. Die andere Sache - der Hühnerstall - braucht eine Gesetzesänderung in Artikel 24c RPG. Die Verordnungsänderung kann an sich sofort gemacht werden. Bei der Gesetzesänderung wird die Frage sein, ob sie in die zweite Etappe der RPG-Revision integriert wird, die ja wahrscheinlich in immer fernere Zukunft rückt. Weil es um eine einfache Liberalisierung geht, die Regulierungen abbaut, die nicht nötig sind, kann ich mir aber auch vorstellen, dass eine solche kleine Revision vorgezogen wird.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion im Sinne des einstimmigen Kommissionsentscheides zustimmen.