Hausammann Markus · Nationalrat · 2017-06-15
Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-15
Wortprotokoll
Die Gesellschaft fordert von der Landwirtschaft mehr unternehmerisches Handeln. Gleichzeitig wird durch die heutigen Formulierungen im Abschnitt "Betriebs- und Gemeinschaftsformen" der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung die unternehmerische Freiheit stark eingeschränkt. Die aufgeführten Betriebsformen beruhen auf einem veralteten Bild der überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft. Die Zusammenarbeit bei den Landwirten ist heute vielfältig: Sie reicht von einer losen Organisation im Rahmen der nachbarschaftlichen Aushilfe bis zu komplexen organisatorischen Verbindungen. Der Inhalt der partnerschaftlichen Verträge ist dementsprechend sehr individuell und der Situation angepasst. Es kann den Beteiligten also ohne Weiteres selber überlassen werden, mit welchen Abmachungen sie einen gemeinsamen Betriebszweig führen und abrechnen. Die Verordnung hat darum für anerkannte Zusammenarbeitsformen nur die grundsätzlichen Vorgaben an einen schriftlichen Vertrag festzuhalten. Diese wären: Vertragsparteien, Vertragsbeginn, Vertragsinhalt, Rechte und Pflichten der Beteiligten, die Abgeltung der Leistungen, die Auflösungsbestimmungen sowie Ort, Datum und Unterschrift.
Auch die in Ihrer Antwort zusätzlich erwähnten Voraussetzungen für eine Anerkennung von Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften, beispielsweise dass die Zentren der beteiligten Betriebe innerhalb einer Fahrdistanz von 15 Kilometern liegen und die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen für die Gemeinschaft tätig sein müssen, sind für mich nachvollziehbar. Man sollte uns Bauern ja mehrheitlich auf den Feldern und nicht auf den Strassen begegnen. Aber insbesondere die von den Kantonen aus dem Gesetz abgeleitete Pflicht, für gemeinsam geführte Betriebszweige eine zusätzliche gemeinsame Buchhaltung zu führen, ist oft eine unüberwindliche Hürde oder verursacht unnötig zusätzliche administrative Kosten.
Sehr geehrter Herr Bundesrat, Ihr oft an den Tag gelegtes liberales Gedankengut, verbunden mit Ihrer Absichtserklärung - Herr Rösti, Sie dürfen den Herrn Bundesrat jetzt nicht ablenken! (Heiterkeit) -, den administrativen Aufwand für die Landwirtschaft zu senken, hätte eigentlich reichen müssen, um die Annahme meiner Motion zu empfehlen. Sie haben in Ihrer Stellungnahme zu meiner Motion vor zwei Jahren versprochen, Ende 2016 dem Parlament eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorzulegen und darin auch die Stossrichtung im Bereich der Betriebs- und Gemeinschaftsformen darzulegen. Inzwischen ist diese in Aussicht gestellte Gesamtschau terminlich schon zweimal verschoben worden, zuletzt auf kommenden Herbst. Sicher sind Sie und das BLW aber die letzten zwei Jahre in dieser Sache nicht untätig geblieben.
Ich bin darum nun gespannt auf Ihre Ausführungen dazu, was wir diesbezüglich zu erwarten haben, und danke Ihnen, wenn Sie da Klarheit schaffen.