Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-06-15
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Mit meiner Motion verlange ich vom Bundesrat, dass er zusammen mit den Kantonen eine Alternative zum geltenden Numerus clausus für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin prüft und ein Praktikum als Ersatz oder in Ergänzung zu den aktuellen Tests der intellektuellen Fähigkeiten einführt.
Der Bundesrat anerkennt, dass mehr Ärztinnen und Ärzte an den Schweizer Universitäten ausgebildet werden müssen und das vorhandene inländische Potenzial besser genutzt werden soll. Mit der BFI-Botschaft haben wir inzwischen 100 Millionen Franken mehr Kredit gesprochen. Der Bundesrat lehnt die Motion aber ab und erachtet ein Praktikum als keine effiziente Alternative zum heutigen Eignungstest. Es sind insbesondere organisatorische Gründe, welche der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme vorbringt.
Wir haben inzwischen noch eine ablehnende Empfehlung von den Dekanen der Universitäten bekommen. Auch sie argumentieren nur juristisch und verweisen auf kantonal unterschiedliche Rechtsgrundlagen, mangelnde Justiziabilität und den Aufwand, den es braucht, um genügend Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Universitäten, die sich mehr über hochspezialisierte Fachärzte profilieren möchten als über Hausärzte, ist diese Argumentation nachvollziehbar. Sie ist aber nicht nachvollziehbar aus der Optik der Versorgungssicherheit und des Bedarfs.
Die Frage, welche Ärztinnen und Ärzte wir in der Praxis brauchen und welche Ärztinnen und Ärzte wir ausbilden wollen, wird sowohl vom Bundesrat wie von den Dekanen ausgeblendet, aber genau um diese Frage geht es. Wir brauchen und wollen mehr Hausärzte und Hausärztinnen und müssen entsprechend auch mehr ausbilden. Die Förderung der Hausarztmedizin ist eine zentrale politische Forderung und darf nicht Lippenbekenntnis bleiben. Wenn es uns ernst ist mit dieser Forderung, dann müssen wir auch bei der Ausbildung, bei der Zulassung zum Studium günstige Voraussetzungen schaffen. Genau das macht der Numerus clausus in der heutigen Form nicht. Es ist das Gegenteil, wie das jüngst im Bericht des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrates vom 21. November 2016 zuhanden der Schweizerischen Hochschulkonferenz zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium an den Universitäten mit Numerus clausus klar festgehalten wurde.
Unter dem Titel "2.2.2 Der Test könnte künftige Grundversorger benachteiligen" wird Folgendes ausgeführt: "Die Demografie und die Arbeitsbedingungen der ärztlichen Grundversorgerinnen und Grundversorger werden aufgrund ihrer Schlüsselrolle im Gesundheitssystem intensiv diskutiert." Und weiter: "Es wurden Bedenken geäussert, dass das aktuelle Selektionsverfahren mit seiner Konzentration auf kognitive Fähigkeiten zukünftige ärztliche Grundversorgerinnen und Grundversorger indirekt benachteiligt oder ganz einfach nicht genug von ihnen zum Medizinstudium zulässt." Weiter steht dann: "Der Test ist zwar gut, um akademisch schwache Studienanwärter herauszufiltern, er hindert aber auch gute Kandidierende am Studium. In diesem Sinne ist die offizielle Bezeichnung 'Eignungstest' irreführend."
Diese letzte Aussage thematisiert eigentlich zwei Schwachpunkte: Zum einen wird das Niveau einer Maturität infrage gestellt. Offenbar werden mit einer Matura die intellektuellen Fähigkeiten nicht genügend getestet oder nicht als genügend ausgewiesen erachtet. Es stellt sich daher da die Frage, ob generell das Niveau der Matura angehoben werden muss. Zum andern wollen wir, wenn wir schon eine Zulassungsselektion zum Medizinstudium haben, einen echten Eignungstest, der mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgt, dass wir gute Ärztinnen und Ärzte bekommen, und zwar in erster Linie in der Grundversorgung.
Wir alle haben verschiedentlich ein Bekenntnis zu einer starken Grundversorgung und einer guten Hausarztmedizin abgegeben, und das Volk hat diesen Willen 2014 mit einem klaren Ja für einen Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung bekräftigt. Der Eignungstest muss daher besser auf die Eignung als Arzt ausgerichtet werden. Menschliche Qualitäten und Sozialkompetenz sind eine zentrale Voraussetzung für einen guten Hausarzt, eine gute Hausärztin. Ein Praktikum wäre auf jeden Fall nicht bloss eine kostenintensive Belastung des Systems, wie es der Bundesrat in seiner Antwort darstellt. Motivierte junge Leute in einem Praktikum brächten sehr wohl auch eine Entlastung bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten, namentlich in Pflegeheimen. Je nach Ausgestaltung bringt ein Praktikum sowohl für Praktikantinnen und Praktikanten wie auch für die Institutionen und die Patienten einen Mehrwert. Die Motion lässt Form, Ausgestaltung und Beurteilung eines Praktikums offen.[GZ]
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.