Engler Stefan · Ständerat · 2017-06-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Es ist die Faszination der Alpen und der Gebirgswelt, die uns Freunde der Berge verbindet, eine Welt mit einer aussergewöhnlichen Flora und Fauna. Es ist eine Welt, in der auch das Thema von Schutz und Nutzung immer gegenwärtig ist. Wer dort lebt, dem stellt sich laufend die Frage: Wie viel Schutz benötigt der Lebensraum Alpen, wie viel Nutzung soll zulässig sein, damit die Bevölkerung, die dort lebt, auch ein Auskommen haben kann? Insofern ist dem SAC ohne Zweifel das grosse Verdienst zuzuerkennen, vielen Menschen in unserem Land die Freude und die Liebe zu den Bergen zu vermitteln, indem er mannigfache Dienstleistungen erbringt und so die Berge auch den Einwohnern der Städte näherbringt. Das ist es, was uns alle verbindet, die vorhin gesprochen haben: die Liebe zum speziellen Lebensraum der Alpen und Berge. Trotzdem komme ich zu einer anderen Schlussfolgerung als meine Vorredner in der vorliegenden Frage. Es geht um die Frage, was das richtige Mass an Nutzung und Schutz ist und wer dieses bestimmt, und es geht darum, Grenzen abzustecken für Gebiete, in denen die Natur und das Wild den Vorrang haben und nicht die kommerziellen Interessen, die Interessen der Freizeitgesellschaft.
Was sind eidgenössische Jagdbanngebiete? Ich habe in meiner früheren Funktion als Jagddirektor im Kanton Graubünden über eine Vielzahl von Jahren erfahren, wie solche Jagdbanngebiete zustande kommen, wer einbezogen wird, von wem und wie Einschränkungen definiert werden. In Klammern seien meine Interessen offengelegt: Ich bin Bergler, ich bin Berggänger, ich bin auch noch Jäger. Insofern nützt es der ganzen Sache nichts, Freizeit, Jagd und Natur gegeneinander auszuspielen. Es geht um die Menschen, die dort leben, auch vom nachhaltigen Tourismus leben, auch als Jäger in den Bergen unterwegs sind und sich tagtäglich mit den Herausforderungen auseinandersetzen, die die Alpen und die Berge der Bevölkerung stellen.
Was leisten die Jagdbanngebiete dafür? In der Regel sind es Kernlebensräume von hohem ökologischem Wert für das Wild. In diesen Gebieten ist die Jagd verboten. Kollege Rieder, Jagdbanngebiete schliessen die Jagd aus und schützen nicht die Jäger, vielmehr das Wild, und zwar dadurch, dass die touristische Nutzung gelenkt wird. Insofern bieten die eidgenössischen Jagdbanngebiete eine ideale Ergänzung zu den kommunalen, kantonalen Wildruhegebieten, die vor allem im Winter notwendig und wichtig sind als Einstandsgebiete des Wildes, denn sie ermöglichen es, unnötige Unruhe zu vermeiden, wenn viel Schnee liegt. Sie bilden aber auch eine Ergänzung zu den Wildschutzgebieten, wo das Jagen verboten ist. Jagdbanngebiete sind somit eine optimale Ergänzung zu den kantonalen und lokalen Ruhe- und Schutzgebieten.
Diese Jagdbanngebiete bieten jagdbaren Arten, aber auch geschützten Arten einen Zufluchts- und Rückzugsort, etwa den Steinböcken, oder auch den Bartgeiern einen Brutort. Der Anblick einer Steinbockkolonie auf einer Wanderung ist auch ein touristisches Produkt, Kollege Rieder! Auch das ist touristisch attraktiv. Insofern glaube ich schon, dass es seine [PAGE 530] Berechtigung hat, solche Rückzugsgebiete vor übermässiger touristischer Nutzung zu schützen.
Zur Rolle der Kantone in diesem Bereich: Die Kantone, auch die Gebirgskantone, haben es in der Vergangenheit durchaus geschafft, mit diesem Lebensraum für die Wildtiere haushälterisch umzugehen. In gemeinsamen Gesprächen vor Ort gab es immer sehr konstruktive Lösungen, indem man die Ansprüche der Schneesportler, der Bergsteiger, aber auch jene der Wildtiere optimal aufeinander abstimmen konnte. Solche konstruktiven Lösungen - ich beurteile dies jedenfalls aus meiner Erfahrung in Graubünden so - waren in der Vergangenheit immer möglich. Die Kantone beweisen, dass sie imstande sind, die Nutzungsinteressen vor Ort gegeneinander abzuwägen und auch tragfähige Lösungen zu entwickeln - immer vorausgesetzt, dass man miteinander spricht.
Bei der Qualität der Jagdbanngebiete kann es Unterschiede geben; da gebe ich Ihnen Recht, Kollege Dittli. Ich möchte nicht die Hand ins Feuer legen, dass sie überall den gleichen Standard erreichen. Es kann durchaus sein, dass in einzelnen Kantonen bei der Ausscheidung dieser Schutzgebiete das Motto "Quantität vor Qualität" angewendet wurde. Dafür, dass dann in solchen Gebieten die Nutzungskonkurrenz zu Streit führen kann, habe ich ein gewisses Verständnis. Wer aber solche Nutzungskonflikte auf einem föderalistischen Weg lösen will, muss den Kantonen das Vertrauen schenken, zusammen mit allen Beteiligten bedürfnisgerechte, tragbare Lösungen zu finden.
Weil ich das Vertrauen darauf habe, dass das bei den Kantonen in besseren Händen ist, werde ich die Motion ablehnen.