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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-06-15

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-06-15

Wortprotokoll

Vorweg Folgendes: Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, der Tessiner Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Minderheit Regazzi möchte der Initiative Folge geben. Worum geht es? Die Standesinitiative hat zwei Anliegen:

Der Buchstabe a des Initiativtextes mit der Bitte, die entsprechende Verbindung in den Netzbeschluss zu integrieren, ist mit der Abstimmung zum NAF bereits erfüllt worden. Das in der kantonalen Initiative erwähnte Verbindungsstück zwischen Bellinzona, Locarno und Ascona ist eine wichtige Verbindung. Tatsächlich ist die dortige Situation mit hohen Stauzeiten und täglicher Überlastung störend für die ganze Region. Das ist auch der Grund, weshalb das Astra im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Netzbeschlusses bereits seine Zustimmung zur sogenannten Variante 6A abgegeben hat. Diese Variante wird realisierbar sein, es ist eine Tunnellösung. Die Verbindung wird nicht offen geführt, ein solches Projekt wurde vor zehn Jahren von der Tessiner Bevölkerung abgelehnt. Insofern ist das Projekt unbestritten und unterstützungswürdig. Dieses Anliegen ist aber wie gesagt mit der Abstimmung zum NAF bereits erfüllt.

Kritisch hingegen ist das Anliegen in Buchstabe b des Initiativtextes. Es geht hier um einen Eingriff in die Kompetenz des Parlamentes. Die NAF-Vorlage hat drei Kernelemente: die Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds, die Schliessung der Finanzierungslücke und das Strategische Entwicklungsprogramm (Step). Dieses liegt in unserer Kompetenz, in der Kompetenz des Nationalrates und des Ständerates. Mit Step wird eine Gesamtübersicht über alle Nationalstrassenprojekte gemacht. (Der Redner zeigt zwei Dokumente) Sie werden entsprechend priorisiert, sprich, es ist ein systematisches Vorgehen, bei dem alle vier Jahre alle Strassenprojekte miteinander verglichen werden und entschieden wird, welche Projekte wie priorisiert werden. An dieser Stelle greift diese kantonale Initiative in die Kompetenz der Räte ein, weil sie ein einzelnes Strassenprojekt privilegieren will.

Die Kommission kann nur davor warnen, einzelne Strassenprojekte derart vorzuziehen. Wenn wir hier Folge geben würden, dann kämen letztendlich Forderungen von allen Kantonen. Schon vor wenigen Monaten debattierte die Kommission eine ähnlich lautende Standesinitiative Aargau. Auch dabei ging es um ein Projekt zur Engpassbeseitigung.

Auch das wurde damals letztendlich abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wäre es völlig verfehlt, hier jetzt einem einzelnen kantonalen Projekt zuzustimmen. Abgesehen davon steht das diskutierte Projekt rund zehn bis fünfzehn Jahre vor der Baureife. Entsprechend ist dieser Buchstabe b nicht nur ein Versuch des Kantons Tessin, in die Kompetenz von Nationalrat und Ständerat einzugreifen: Es geht auch um eine Prioritätensetzung, die sich so noch gar nicht stellt, weil das Projekt noch nicht weit genug ist. Diese Priorisierung wird das Parlament im Rahmen des Step vornehmen, also im Prozess, anhand von dem wir eben alle Nationalstrassen miteinander vergleichen.

Die Mehrheit der Kommission will keinen Basar beginnen, bei dem Projekte einzelner Kantone vorzeitig oder prioritär behandelt werden. Die KVF-NR beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung dieser Standesinitiative.

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