Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-04-16
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
In der Kommission haben wir die Frage der Festlegung einer Höchstgrenze sehr intensiv diskutiert und uns nach Prüfung aller Möglichkeiten - insbesondere auch der Frage einer willkürlichen Festlegung der Obergrenze - dazu entschlossen, die Fragen gesamthaft zu betrachten und zu beurteilen und nicht einen Beschluss zu fassen, dessen Konsequenzen dann doch nicht befriedigend sind.
Wir haben auch andere Probleme in diesem Bereich. Ich möchte die Ratslinke daran erinnern, dass sie diesen Kompromiss mitgetragen hat und sich nicht darauf berufen kann, jetzt wieder auszusteigen, sobald dann in der Plenumsdiskussion die Möglichkeit dazu gegeben wird.
Die Einkaufsbeschränkungen sind rein fiskalische Massnahmen. Auch Personen mit hohen Löhnen haben das verfassungsmässige Recht, die Ziele der beruflichen Vorsorge zu erfüllen. Dabei müssen selbstverständlich die steuerlichen Vorgaben erfüllt sein und die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Vorsorge muss angemessen sein. Gerade an diesem Begriff haben sich die Geister bereits geschieden, und daher haben wir auch das entsprechende Postulat formuliert. Es gibt eine völlig unangemessene Vorsorge, dies ist richtig, es gibt auch völlig unangemessene Löhne. Gerade das war bei einzelnen missbräuchlichen Situationen jetzt der Fall; es ging nicht so sehr um fiktive Einzahlungen in die Pensionskassen, sondern um überrissene Löhne.
Die Vorsorge muss auf einem Reglement beruhen. Es dürfen keine Einzelversicherungen abgeschlossen werden, sondern die Voraussetzung ist eine Kollektivität und eine Planmässigkeit. Einzelabmachungen sind klar widerrechtlich. Die Problematik bei den überrissenen Lohnzahlungen kann aber auch am anderen Ende des Spektrums sein. Wir haben in der Kommission die Beispiele von den Verantwortlichen gehört: Bei KMU-Betrieben oder bei Selbstständigerwerbenden kann es vorkommen, dass man aufgemuntert wird, eine Vorsorge für 100 000 Franken abzuschliessen, obwohl man niemals auf eine derartige Einkommenssumme kommt.
Zusammengefasst: Die Postulate ermöglichen uns eine differenzierte Abklärung der vorhandenen Probleme und Schwierigkeiten, die vielschichtig sind und nicht einfach mit einer Obergrenze geregelt werden können. Danach müssen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Eine heute willkürlich eingefügte Begrenzung widerspricht möglicherweise der Verfassung und hätte ganz sicher neue Diskussionen über die unbeschränkte Beitragspflicht bei der ersten Säule zur Folge, nämlich für jenen Bereich, in dem eine Versicherung der zweiten Säule verboten wird. [PAGE 569]
Ich habe es erwähnt, die Ratslinke hat diesen Kompromiss in der Kommission klar mitgetragen. Wenn nun Herr Rossini nicht mehr dabei ist, so scheint mir das angesichts des Kompromisses, den wir gefunden haben, falsch zu sein.
Ich beantrage Ihnen, der Kommission zuzustimmen.