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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-11

Wortprotokoll

Herr Ständerat Janiak hat sich nicht nur über die Position des Bundesrates geärgert, sondern auch über den Titel dieser Motion. Es ist in der Tat so: Man könnte auch sagen, es gehe hier um eine Strafzumessungsregel und nicht um eine kleine Kronzeugenregelung. Es ist aber schon so, dass der Begriff "kleine Kronzeugenregelung" in der Rechtslehre gebräuchlich ist. Deshalb haben wir das hier auch akzeptiert. Aber es geht natürlich um die Inhalte.

Hier hat der Bundesrat eine andere Position vertreten, ist allerdings der Meinung - und das habe ich auch schon gesagt, als es um Ihre Motion ging, Herr Ständerat Janiak -, dass er nicht gegen die Ausweitung einer sogenannten kleinen Kronzeugenregelung oder eben Strafzumessungsregel opponieren würde. Deshalb waren wir auch bereit, diese Motion zur Annahme zu beantragen.

Ich sage noch etwas zur Umsetzung dieser Motion: Wir sind bereits daran, diese Motion umzusetzen. Ich hoffe jetzt natürlich schon, dass Sie sie auch noch annehmen. Der Bundesrat hat ja im Juni dieses Jahres einen Vorentwurf zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vorlage sieht eben unter anderem auch Änderungen bei den Artikeln 260ter StGB und Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes vor, die eine Strafmilderung für kooperative Mitglieder einer terroristischen oder verbotenen Organisation ermöglichen. Wie viel das bringt bzw. ob das etwas bringt, ist, glaube ich, heute schwierig vorauszusagen. Aber es ist das Bemühen des Bundesrates, das Sie ja mit der Motion auch zum Ausdruck bringen, zu versuchen, in diesem Kriminalitätsbereich auch mit anderen Möglichkeiten zu Informationen zu kommen.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.

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