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Janiak Claude · Ständerat · 2017-09-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Ich war natürlich nicht begeistert, als meine Motion im Nationalrat abgelehnt wurde; die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates stimmte noch relativ komfortabel für diese Motion.

Ich war - das kommt selten vor, aber in diesem Fall war es so - etwas irritiert über Ihr Votum, Frau Bundesrätin. Sie haben den Hauptvorwurf gemacht, meine Motion sei zu offen formuliert. Oft hören wir ja das Gegenteil. Wenn man eine Motion macht und etwas ganz Bestimmtes will, dann heisst es oft, die Motion sei zu eng, das könne man so nicht annehmen; es bestehe zwar Handlungsbedarf, aber die Motion müsse offener formuliert sein. Ich kann mich erinnern, ich habe im Parlament noch nie so lange geredet wie im Dezember, als ich meine Motion vertreten und Varianten aufgezeigt habe, wie man die Frage lösen könnte. Ich habe das ganz bewusst gemacht, damit der Bundesrat diese Freiheit gehabt hätte.

Ich muss Ihnen einfach sagen: In den Kommentaren heisst es zwar "kleine Kronzeugenregelung", aber gemäss meiner Überzeugung hat diese Regelung, diese Strafmilderung, mit der Kronzeugenregelung überhaupt nichts zu tun, das ist etwas anderes. Eine Kronzeugenregelung setzt voraus, dass jemand, der auspackt, viel riskiert, vielleicht sogar sein Leben - wir reden hier wirklich nicht von alltäglicher Kriminalität, sondern von schwerer Kriminalität, organisierter Kriminalität, von mafiösen Strukturen oder vom Terrorbereich. Deshalb ist es so schwierig, Leute zu finden, die in diesem Sinne kooperieren. Wir hatten ja solche Fälle auch in der Schweiz: Im bekanntgewordenen Mafia-Fall im Kanton Thurgau hat man sich im Ausland und besonders in Italien schon darüber gewundert, wie wenig Möglichkeiten wir in der Schweiz eigentlich haben, um gegen solche Strukturen vorzugehen. Wo Omertà herrscht, packt einer erst aus, wenn er weiss, was mit ihm passieren wird.

Man hätte zum Beispiel ein Zwangsmassnahmengericht einsetzen können, welches dann entscheidet, ob einer Person der Stand eines Kronzeugen zugebilligt wird oder nicht. Gut, das ist nun abgelehnt worden. Ich wollte es hier einfach nochmals sagen.

Für mich ist es keine Kronzeugenregelung, es ist eine Strafmilderung, wie es sie auch anderswo im Strafgesetzbuch gibt. Zu glauben, dass wir bei solch schweren Formen von Kriminalität, auch im Terrorbereich, jemanden dazu bringen werden auszupacken, ohne dass er eine gewisse Gewissheit hat, wie es dann rauskommt, wenn er vor Gericht erscheint, wäre sehr naiv. Es ist auch naiv zu glauben, dass wir in der Schweiz keine solchen Strukturen haben. Selbstverständlich wehre ich mich nicht gegen diese Motion, aber ich wehre mich gegen die Illusionen, die man damit verbinden könnte.