Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-09-12
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Eine grosse Mehrheit der RK-NR beantragt Ihnen, die vorliegende Kommissionsmotion anzunehmen, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes vorlegen soll.
Das Bundesgerichtsgesetz trat vor über zehn Jahren in Kraft und hatte schon damals zum Ziel, das Bundesgericht von sogenannten Bagatellfällen zu entlasten und es als oberste Rechtsprechungsbehörde der Schweiz zu stärken. Eine sorgfältig und aufwendig durchgeführte Evaluation zu den Wirkungen der neuen Bundesrechtspflege förderte zutage, dass das Bundesgericht in bestimmten Gebieten entlastet und dass generell der Rechtsschutz gestärkt worden ist. Die Entlastung sei jedoch nicht so gross ausgefallen wie ursprünglich vorgesehen, was vor allem mit der Einführung der subsidiären Verfassungsbeschwerde zusammenhänge, schreibt das Evaluationsteam im ersten Evaluationsbericht von 2010. Aufgrund der Evaluation wurde ein Vorentwurf zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes erstellt; er enthielt folgende Elemente:
1. Überall dort, wo die Beschwerde an das Bundesgericht - also in Zivilsachen, Strafsachen oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten - wegen einer Streitwertgrenze oder einer Sachgebietsausnahme unzulässig ist, soll die Beschwerde möglich sein, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt. Der Asylbereich bleibt bei dieser Neuregelung ausgeklammert.
2. Bei der Beschwerde in Strafsachen soll es zwei neue Ausnahmetatbestände geben. Eine Beschwerde ist grundsätzlich unzulässig für Bussen bis 5000 Franken wegen Übertretungen und für Entscheide der kantonalen Beschwerdeinstanzen - nicht Berufungsinstanzen -, die weder Zwangsmassnahmen noch eine Einstellungsverfügung betreffen.
3. Geschädigte, die nicht gleichzeitig Opfer nach dem Opferhilfegesetz sind, sollen rein prozessuale Entscheide der Strafbehörden nicht mehr bis vor Bundesgericht weiterziehen können.
4. Im Ausländerrecht soll die Beschwerde an das Bundesgericht nur beschränkt zulässig sein, nämlich bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei besonders bedeutenden Fällen, wenn die betroffene Person weder die Niederlassungsbewilligung noch seit zehn Jahren eine Aufenthaltsbewilligung besitzt. Heute ist die Beschwerde in der Regel ganz ausgeschlossen, ausser wenn die Person einen Rechtsanspruch auf eine Bewilligung geltend machen kann.
5. Schliesslich soll auch die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abgeschafft werden.
Diese Änderungen haben zum Ziel, die Geschäftslast des Bundesgerichtes mittel- bis längerfristig zu stabilisieren und besser als heute zu gewährleisten, dass sich das Bundesgericht in allen Rechtsbereichen vor allem mit den juristisch bedeutenden Fällen befassen kann und von Bagatellfällen entlastet wird.
In der Vernehmlassung wurde der Vorentwurf insgesamt grundsätzlich positiv beurteilt. Kritisiert wurden in erster Linie die Bestimmungen über die beschränkte Beschwerdemöglichkeit im Anwendungsbereich des Ausnahmekatalogs bzw. unterhalb der Streitwertgrenze. Die dafür verwendeten Formulierungen seien zu unbestimmt.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beauftragt mit dieser Motion den Bundesrat, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten, in der im Wesentlichen die Änderungen des Vorentwurfes enthalten sind. Die unbestimmten Rechtsbegriffe "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" und "besonders bedeutender Fall", die für den Mindestzugang zum Bundesgericht massgebend sind, sollen gemäss Motionstext im Gesetz näher umschrieben werden. Auf diese Weise kann auch Klarheit geschaffen werden, wie der Wegfall der subsidiären Verfassungsbeschwerde kompensiert wird.
Seit Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens ist bereits mehr als ein Jahr vergangen, und beim Bundesgericht ist eine starke Zunahme der Zahl der Beschwerden vor allem im Strafrechtsbereich zu beobachten, weshalb die Kommission den Weg über eine Kommissionsmotion gewählt hat.
Ich danke dem Bundesrat, dass er die Annahme der Kommissionsmotion beantragt und gewillt ist, eine Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes auszuarbeiten.