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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13

Wortprotokoll

In seinen Leitlinien für die Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren betreffend Spielbanken vom 23. Dezember des letzten Jahres sieht der Bundesrat für die ganze Schweiz vier bis acht Grands Casinos und 15 bis 20 Kursäle vor. Die Grands Casinos sieht der Bundesrat eher in Agglomerationsgebieten, namentlich auch im grenznahen Raum. Die Standorte der Kursäle wird er zum grösseren Teil in klassische Tourismusgebiete legen.

Der Bundesrat ist überzeugt, mit der vorgesehenen Verteilung optimale Voraussetzungen für die Erreichung der zueinander teilweise in Konflikt stehenden Ziele des Spielbankengesetzes zu schaffen.

[PAGE 155] Für den Kanton Wallis und das unmittelbar angrenzende östliche Genferseegebiet sind in den erwähnten Leitlinien zwei Kursäle, also zwei Casinos vom Typ B, vorgesehen. Damit ist diese Region bezüglich B-Konzessionen nicht besser oder schlechter gestellt als andere Tourismusregionen. So sind für den Kanton Bern ein bis zwei Kursäle, für die gesamte Zentralschweiz ein bis drei Kursäle und für den Kanton Graubünden, der topographisch im Vergleich mit dem Kanton Wallis komplexer strukturiert ist, zwei bis drei Kursäle vorgesehen.

Mit seiner Konzessionspolitik will der Bundesrat, abgestimmt auf die mutmasslichen Marktverhältnisse, wirtschaftlich überlebensfähige Spielbanken ermöglichen und damit eine Spielbankenlandschaft Schweiz schaffen, in welcher die Ziele des Gesetzes nachhaltig erreicht werden. Laut den Leitlinien für die Konzessionspolitik behält sich der Bundesrat vor, von dem bekannt gegebenen Konzessionskonzept abzuweichen, wenn im Konzessionsverfahren neue, bisher unbekannte Erkenntnisse gewonnen werden oder neue, bisher unbeachtete Aspekte zum Tragen kommen.

Der Bundesrat unterstreicht indessen, dass er allein aufgrund der zahlreich erhobenen Wünsche nach einer Erhöhung der Anzahl Konzessionen nicht von den Leitlinien abweichen wird. Entsprechende Ausführungen in der Debatte im Ständerat von letzter Woche sind von der Presse zum Teil falsch interpretiert worden. Die Leitlinien sind verbindlich und bilden den Rahmen, innerhalb dessen die Eidgenössische Spielbankenkommission das Konzessionsverfahren durchzuführen hat.

Ferner behält sich der Bundesrat vor, nach seinem Entscheid über die rechtzeitig eingereichten Gesuche weitere Gesuche entgegenzunehmen und nach Prüfung durch die Kommission auch gutzuheissen, sofern die Marktverhältnisse dies gestatten und die Erreichung der Ziele des Spielbankengesetzes dadurch gefördert oder zumindest nicht beeinträchtigt wird.

Um beurteilen zu können, ob nach der Erstkonzessionierung weitere Gesuche gutgeheissen werden können, sind während einer längeren Phase Erfahrungen zu sammeln.