Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-13
Wortprotokoll
Wir teilen die Auffassung von Frau Ständerätin Häberli nicht, dass wir einen Notstand haben. Wir haben heute die Möglichkeit, Holzaschen auf den Deponien des Typs E einzulagern. Wir haben in der Schweiz 28 solche Anlagen. Dafür muss der Kanton eine Ausnahmebewilligung erteilen; das ist aber möglich.
Wenn wir jetzt weiter gehen wollen oder wenn man sagt, diese Deponien werden nicht genügend benutzt, so liegt das an den Kosten. Wenn Sie Asche auf Deponien des Typs E entsorgen müssen, so haben Sie Entsorgungskosten von 96 bis 155 Franken pro Tonne. Logischerweise belastet das dann die Wirtschaft entsprechend, und das ist der Grund. Der Grund ist nicht das Nichtvorhandensein von Anlagen, sondern der Umstand, dass das Deponieren teuer ist. Deshalb versuchen wir ja jetzt zu schauen, wie man auch auf Deponien des Typs D und zielgerichtet dann auch einmal auf Deponien des Typs B das Ganze ablagern kann. Dann würde natürlich pro Tonne nur noch die Hälfte der Kosten anfallen, die es beim Typ E gibt.
Es geht also eigentlich um das Problem, wie man - das haben Sie zu Recht gesagt - das Chrom VI zu Chrom III umwandeln kann. Welche Deponien können das in welchem Zeitgemenge? Es braucht jetzt diese Diskussion. Aber die Deponierung und die Vorgaben sind schon lange da. Wenn Sie sagen, es müsse jetzt geschehen und es müsse möglichst schnell geschehen, ist das insofern eine Frage der Entsorgungskosten und der Geschwindigkeit.
Der runde Tisch hat stattgefunden. Es ist nicht ganz einfach, dieses Chrom VI zu eliminieren, damit man die Asche dann schlussendlich auf Deponien des Typs B lagern kann. Aber hier gibt es Wege; die kosten allerdings auch wieder. Es ist jetzt im Moment Sache der Verwaltung, das in die Verordnung einfliessen zu lassen. Die Verordnungsänderung würde sowieso wegen dieser technischen Arbeiten, die auch mit den Anlagenbetreibern zusammen gemacht werden müssen, was auch wieder Investitionen braucht, frühestens auf den 1. November 2018 in Kraft treten. Das ist jetzt der Fahrplan mit der Branche. Jetzt geht es noch darum, ob es eine Übergangsfrist gibt, damit diese Holzasche auch in der Zwischenzeit geordnet deponiert werden kann.