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Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-09-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, Sie haben soeben ausgeführt, dass es wichtig sei, zwischen schwerwiegenden und fahrlässigen Verstössen zu unterscheiden. Nun, ich habe das geltende Recht vor mir. Das sieht gemäss Artikel 32 Absatz 1 schwerere Sanktionen vor, wenn in schwerwiegender Weise verstossen wird, und in Absatz 2 sieht es niedrigere Sanktionen vor, wenn in geringfügiger Weise verstossen wird. Können Sie mir jetzt erklären, wo nun der Unterschied sein soll? In meinen Augen ist die Differenz zwischen schwerwiegenden und nicht schwerwiegenden, also leichteren Verstössen bereits im geltenden Recht enthalten.

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