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Candinas Martin · Nationalrat · 2017-09-14

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-14

Wortprotokoll

Im April hat unsere Kommission die Debatte zur Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren", besser bekannt unter dem Namen No-Billag-Initiative, aufgenommen und das Initiativkomitee sowie die SRG angehört. Die Volksinitiative verlangt die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung von konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern in der Schweiz.

Die Kommission hat von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt. Einerseits wollte die Kommission wissen, was die Konsequenzen einer Budgetreduktion bei der SRG wären und welcher Umfang an medialem Service public bei tieferen Erträgen aus den Empfangsgebühren noch möglich wäre. Unsere Kommission verlangte, es seien zwei Varianten darzustellen, eine mit einem Gebührenbeitrag von 1 Milliarde Franken und eine mit einem Gebührenbeitrag von 750 Millionen Franken. Andererseits wurden vertiefte Abklärungen zu einer allfälligen Berücksichtigung der digitalen Entwicklung in der Bundesverfassung verlangt. Beide Berichte lagen bei der Beratung der Initiative im Juli 2017 vor.

Unsere Kommission empfiehlt Ihnen deutlich, mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vorliegende Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Eine Kommissionsminderheit möchte der No-Billag-Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen, mit dem die Abgabe pro Haushalt auf höchstens 200 Franken pro Jahr begrenzt werden soll. Sie möchte also eine Halbierung der heutigen Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Unternehmen sollen zusätzlich von der Abgabe gänzlich befreit werden.

Wir diskutieren heute als Zweitrat die No-Billag-Initiative, nachdem der Ständerat die Initiative in der Frühjahrssession ohne Gegenstimme, dem Bundesrat folgend, zur Ablehnung empfohlen hat. Auch ein direkter Gegenentwurf war im Ständerat weder in der Kommission noch im Rat ein Thema.

Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass sich das bestehende Modell für unsere sprachliche und kulturelle Vielfalt, aber auch für unsere direkte Demokratie bewährt hat. Es gewährleistet in allen Gegenden unseres Landes einen unabhängigen Service public von hoher Qualität. Der heutige Service public schliesst die gesamte Bevölkerung in allen Landesteilen ein. Die Schweizer Solidarität zugunsten des nationalen Zusammenhalts funktioniert. Über 70 Prozent der SRG-Einnahmen kommen aus der Deutschschweiz, aber nur 43 Prozent werden für die Angebote in deutscher Sprache eingesetzt. Die Differenz dient der Mitfinanzierung eines guten Radios und Fernsehens in den drei kleinen Landesteilen. Die französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachige Schweiz hat dank dem Service public der SRG Zugang zu einer umfassenden, ausgewogenen und unabhängigen Berichterstattung und Medienvielfalt. Diese Solidarität, eine grosse Stärke der Willensnation Schweiz, soll weiterhin gelebt werden. Unabhängige Informationen sind gerade in einer direkten Demokratie von enormer Bedeutung.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass es aus staatspolitischen Gründen unerlässlich ist, dass die Schweiz weiterhin über einen unabhängigen und umfassenden medialen Service public verfügt. Der Ausgleich zwischen Mehrheiten und Minderheiten war, ist und bleibt das Erfolgsrezept einer gutfunktionierenden Schweiz mit einer in Europa einmaligen sprachlichen und kulturellen Vielfalt.

In unserer direkten Demokratie hat sich das bestehende duale Modell bewährt, mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin einerseits und mit regionalen konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern mit einem Abgabenanteil andererseits. Die SRG hat heute die finanziellen Möglichkeiten, ihren Service public umfassend zu gewährleisten. Bei rein privat finanzierten Sendern sind die Besitz- und Einflussverhältnisse nicht immer klar ersichtlich, und sie orientieren sich an einer kommerziellen Logik. Diese würde vieles aus dem Programm der SRG nicht zulassen.

Für die regionale und lokale Berichterstattung sorgt der Service public der lokalen Sender. 34 regionale Radio- und Fernsehstationen erhalten heute 5 Prozent aller Radio- und Fernsehabgaben. Die Erhöhung von 4 auf 5 Prozent erfolgte übrigens erst vor einem Jahr. So kommen heute den privaten Veranstaltern insgesamt 67,5 Millionen Franken zu. Dieser Betrag soll dank dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz in nächster Zeit um weitere 13,5 Millionen Franken auf 6 Prozent erhöht werden; dies erfolgt zulasten der SRG. Ohne die Gebührenanteile würde es nicht nur keine SRG mehr geben - es könnten auch viele Regionalsender nicht überleben. Gäbe es im Fernsehen keinen regionalen Service public mit lokalen Informationen, wäre das für die föderalistische Schweiz ein immenser medienpolitischer Rückschlag.

Nun zum Gegenentwurf: Er fordert die Halbierung des heutigen Budgets der SRG und der privaten Radio- und Fernsehsender mit Gebührenanteilen. Der Zusatzbericht, den die Kommission bestellt hat, zeigt, dass mit einer Reduktion des SRG-Budgets um 550 auf 750 Millionen Franken ein massiver Abbau einherginge:

1. Die SRG ist heute mit sieben Hauptstudios und 17 Regionalstudios föderalistisch aufgestellt und in allen Regionen verankert. Mit weniger Geld müsste sie Fixkosten reduzieren und deshalb die meisten Standorte schliessen und/oder wie private Medienhäuser zentralisieren. Dies wäre sicher nicht zum Vorteil der kleinen Sprachgruppen, der Kantone und der Meinungsvielfalt in den Regionen. Die Gleichbehandlung der Landesteile, die überregionale Berichterstattung und die Standorte und Arbeitsplätze in den einzelnen Regionen und Kantonen würden wegfallen.

2. Die Reduktion des Gebührenanteils würde sich nicht durch zusätzliche Einnahmen aus Werbung kompensieren lassen. [PAGE 1365] Gute Sendungen für ein breites Publikum sind auf dem kleinen und viersprachigen Schweizer Markt unrentabel. So würde der Anteil an schweizerisch geprägten Eigenproduktionen der SRG um mindestens 40 Prozent einbrechen, da diese sehr kostenintensiv und im kleinen Schweizer Markt meist unrentabel sind. Private Medien könnten diese Lücke nicht schliessen.

3. Auch die schweizerische Kultur, das Schweizer Filmschaffen und die Schweizer Musik würden diese Reduktion stark zu spüren bekommen. So warnen z. B. auch die Mitglieder der Suisa vor einem Kahlschlag bei gebührenfinanzierten Medien, welche unsere Musik, unsere Kultur und unsere Identität verbreiten. Die Boulevardisierung, bei der man mit tiefen Kosten ein sehr breites Publikum erreichen will, würde sich ausbreiten, und ausländische Produzenten würden profitieren.

4. Die SRG hat ein breites Angebot für die Sinnesbehinderten. Sie müsste ihre diesbezüglichen Leistungen bei Eigenproduktionen einschränken. Auch in diese Lücke würden die Privaten nicht springen.

5. Die SRG hat heute mit ihren Synergien die Möglichkeit, umfassend über schweizweite Anlässe in allen und für alle vier Landessprachen zu berichten. Dies ist ein Vorteil für die Sichtbarkeit und Zusammengehörigkeit unserer vielfältigen Schweiz. Ausländische Anbieter würden bei einer Schwächung der SRG weiter expandieren und noch mehr Werbeeinnahmen ins Ausland abziehen.

Fazit: Mit einer Halbierung der heutigen Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen schwächen wir die SRG massiv, aber auch die 34 regionalen konzessionierten Radio- und Fernsehstationen mit Gebührenanteil; nicht wenige der Letzteren würden dies nicht überleben. Wir würden ohne Not den Medienplatz Schweiz schwächen und einen zentralistischen medialen Einheitsbrei fördern. Die Kommissionsmehrheit spricht sich hingegen für eine verstärkte Kooperation zwischen der SRG und den Privaten zur Stärkung des Medienplatzes Schweiz aus.

Der vorliegende Gegenvorschlag hätte einschneidende negative Konsequenzen. Er wäre nicht zum Vorteil unserer direkten Demokratie, nicht zum Vorteil der kleinen Sprachgruppen, der Meinungsvielfalt in den Regionen, nicht zum Vorteil des eidgenössischen Zusammenhalts und der Schweizer Identität, nicht zum Vorteil des Medienplatzes Schweiz.

In diesem Sinne beantragt die Kommissionsmehrheit, auf den Gegenentwurf nicht einzutreten und die Initiative wie der Bundesrat und der einstimmige Ständerat zur Ablehnung zu empfehlen.