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Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-09-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Die Grünen stimmen bei Block 2 für die Minderheitsanträge Birrer-Heimo und Jans. Den Antrag der Minderheit Matter lehnen wir ab.

Zur Minderheit Matter: Der Gesetzentwurf verlangt, dass Kundenberaterinnen und Kundenberater entweder gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz beaufsichtigt werden oder sich in einem Register einzutragen haben, bevor sie ihre Tätigkeit in der Schweiz ausüben dürfen. Sie müssen nachweisen, dass sie die erforderliche Aus- und Weiterbildung absolviert haben und genügende finanzielle Garantien leisten, zum Beispiel durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Minderheit Matter lehnt die Einführung dieses Registers ab. Damit gäbe es für Finanzdienstleister, die in der Schweiz nicht beaufsichtigt werden, keine aufsichtsrechtlichen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln. Dazu gewährleistet das Register auch bei dieser Gruppe eine gewisse Transparenz. Ein Verzicht würde dem Geist des Gesetzes widersprechen: Es will die Anlegerinnen und Anleger besser schützen.

Ein wichtiger Inhalt des Fidleg ist die Verbesserung der Information. Dazu gehört, dass ein Prospekt veröffentlicht werden muss, wenn Wertpapiere öffentlich zum Erwerb angeboten werden. Der Prospekt richtet sich an Investoren, er enthält Angaben über den Herausgeber und das Produkt sowie eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Aspekten. Artikel 38 regelt die Ausnahmen; es wird darin festgelegt, wann kein Prospekt gemacht werden muss. Die Mehrheit der Kommission will mehr Ausnahmen. Einen Grund dafür sehen wir nicht. Der Bundesrat hätte die Kompetenz, um zum Beispiel anerkannte internationale Standards oder die ausländische Rechtsentwicklung zu berücksichtigen. Das genügt. Zudem enthält der Entwurf Schwellenwerte, die sich an der Prospektrichtlinie der EU orientieren. Wir halten es für verkehrt, sie zu ändern. Für den Fall, dass sie geändert werden müssten, hätte der Bundesrat die Kompetenz nachzuziehen. Das gilt auch bei Artikel 40. Die Grünen unterstützen die Minderheitsanträge.

Als zweites Informationsinstrument dient ein sogenanntes Basisinformationsblatt (BIB). Dieses BIB muss an private Kundinnen und Kunden abgegeben werden. Es dient Konsumentinnen und Konsumenten. Die Breite der Palette von Produkten erschwert die Vergleichbarkeit. Diesen Vergleich erleichtern die einheitlich erstellten BIB mit den notwendigen Informationen. Nun will die Mehrheit der Kommission auch bei den BIB mehr Ausnahmen von der Erstellungspflicht zulassen. Das lehnen die Grünen mit der Minderheit ab. Die Kunden müssen wissen, was verkauft wird. Der Entwurf des Bundesrates orientiert sich am Ansatz der EU, wonach für komplexe Finanzinstrumente, unbesehen vom Vertriebskanal, immer ein solches BIB erstellt werden muss. Die EU-Richtlinie sieht keine Ausnahmen vor. Das macht auch für die Schweiz Sinn, eine Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt dient ihr. Schweizer Dienstleister, die von der Schweiz aus arbeiten wollen, müssen diese Bestimmungen ebenfalls erfüllen. Das wird mit jeder Ausnahme noch schwieriger. Deshalb stimmen wir auch bei Artikel 69 der Minderheit zu.

In Artikel 72 schliesslich geht es um die Haftung für den Fall, dass im Prospekt oder im BIB unrichtige, irreführende oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Angaben gemacht werden. Die Mehrheit behauptete in der Kommission, den Finanzdienstleistern werde neu eine Beweislast aufgebürdet. Das ist nicht korrekt. Gemäss Artikel 145 des Kollektivanlagengesetzes muss für den Schaden haften, wer "nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft". Dasselbe verlangt nun das Fidleg. Es ist nicht angezeigt, nun hinter das geltende Recht zurückzugehen. Wir unterstützen auch hier die Minderheit.