Grossen Jürg · Nationalrat · 2017-09-14
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-09-14
Wortprotokoll
Wir beraten heute eine Initiative, die faktisch Radio und Fernsehen, welches über staatliche Empfangsgebühren finanziert ist, ausserhalb von Kriegszeiten verbietet. Wir Grünliberalen lehnen eine derart fundamentale Umgestaltung der Medienlandschaft Schweiz klar ab. Eine ausreichende Versorgung mit Radio und Fernsehen wäre damit nicht mehr in allen Sprachregionen gewährleistet. Der mediale Service public würde stark geschwächt oder ganz verschwinden. Die Existenz zahlreicher heutiger Veranstalter wäre infrage gestellt, die Meinungs- und Angebotsvielfalt würde reduziert.
Der Ständerat hat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Unsere Kommission hat beschlossen, dem Ständerat so zu folgen.
Wir Grünliberalen haben uns intensiv mit der Initiative und vor allem auch mit den Gründen für deren Zustandekommen befasst und lehnen sie im Ergebnis ab. Sie ist schlicht zu extrem. Wir sehen aber ganz klar Handlungsbedarf. Ein "Weiter wie bisher" darf es nicht geben. So ist der bestehende Verfassungsartikel 93 zu Radio und Fernsehen veraltet, weil die heute stark verbreitete Online-Technik damit nicht ausreichend erfasst wird. Ein weiteres Problem ist, dass mit dem Bevölkerungs- und dem Wirtschaftswachstum die Gebühreneinnahmen der SRG automatisch immer weiter wachsen, ohne dass die SRG mehr Inhalte produzieren müsste.
Deswegen haben wir in der Kommission einen indirekten Gegenvorschlag auf der Basis des Radio- und Fernsehgesetzes eingebracht, welcher bei den Gebühren für Haushalte und Unternehmen und damit auch für die SRG einen Plafond, also ein Gebührendach, in der Grössenordnung von 1,1 Milliarden Franken verlangt hätte. Das entspricht in etwa dem, was wir im Nationalrat mit der angenommenen Motion Maier Thomas 15.3747 verlangt haben. Heute hat die SRG rund 100 Millionen Franken mehr zur Verfügung als vor zehn Jahren.
Leider hat unser indirekter Gegenvorschlag in der Kommission, immerhin relativ knapp, keine Mehrheit gefunden, was wir ausserordentlich bedauern. Für uns ist es nicht in Ordnung, dass wir im Parlament nach der hauchdünnen Annahme der Haushalts- und Unternehmensabgabe beim RTVG einfach so zur Tagesordnung übergehen und nicht einmal eine minimale Anpassung machen. Frau Bundespräsidentin Leuthard hat zwar in der Beratung versprochen, dass sie die SRG-Gebührenanteile bei 1,2 Milliarden Franken plafonieren will, aber festgeschrieben ist das bis heute nirgends.
Wenn wir die Unzufriedenheit in breiten Teilen der Bevölkerung und bei vielen privaten Medienanbietern in dieser Frage nicht ernst nehmen, wird sich das früher oder später rächen; davon bin ich überzeugt. Es wäre aus unserer Sicht einfach und zweckmässig gewesen, wenn wir in Zusammenhang mit dieser No-Billag-Initiative zumindest eine minimale Bereinigung gemacht hätten. Das wäre einerseits in der Sache sinnvoll gewesen und hätte andererseits zur Beruhigung der mitunter gehässigen Stimmung im Bereich des medialen Service public beigetragen. Aber gutschweizerische Kompromisse haben ja leider nicht immer Hochkonjunktur. [PAGE 1368] Stattdessen wird gerne polarisiert, "abgetischt" und idealisiert. Das ist schade und bringt unser Land nicht weiter.
Eine Minderheit möchte der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen und die Abgabe für Haushalte auf höchstens 200 Franken pro Jahr begrenzen. Unternehmen sollen sogar ganz von der Abgabe befreit werden, was ich persönlich als Unternehmer ja noch begrüssen würde.
Trotzdem lehnen wir den Vorschlag als Ganzes ab, weil er einer Halbierung der SRG gleichkommen würde. Es braucht eine SRG mit ausreichenden finanziellen Mitteln, damit sie die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern kann. Das ist für uns Grünliberale zentral. Auch für die nationale Kohäsion ist die SRG mit ihrem mehrsprachigen Angebot ein wichtiges Element. Es muss jedoch erlaubt sein, die Gesamthöhe dieser Gebühren ohne grosse Polemik zu diskutieren. Einen Vorschlag dazu haben wir mit unserem indirekten Gegenvorschlag gemacht; die Kommission hat das leider nicht zugelassen.
Im Grundsatz wollen wir Grünliberalen so viel staatlichen Service public wie nötig, aber so wenig wie möglich. Unser Ziel ist eine möglichst klare Trennung von mit öffentlichen Geldern finanzierten Service-public-Inhalten einerseits und den restlichen Angeboten andererseits. Als Service-public-Inhalte gelten für uns insbesondere Information, Kultur und Bildung. Im Zentrum stehen dabei publizistische Inhalte wie Nachrichtensendungen, informierende Magazinsendungen, Reportagen und Dokumentationen. Nicht zwingend dazu gehört für uns jedoch die Unterhaltung, mit Ausnahme von schweizerischen Eigenproduktionen, z. B. von Filmen und Serien.
Weil die Inhalte auf gesamtschweizerischer Ebene weiterhin primär durch die SRG produziert werden sollen, sollen regionale und lokale Inhalte primär von den privaten Anbietern hergestellt werden. Dafür müssen aber die Rahmenbedingungen für die Privaten verbessert werden. Zudem sollen die Service-public-Inhalte möglichst ohne Einschränkungen über alle Medienkanäle angeboten werden können, also sowohl über Radio und Fernsehen wie auch online. Nur so erreichen wir das Ziel der Bundesverfassung, nämlich alle Bevölkerungs-, Alters- und Sprachgruppen in der ganzen Breite zu erreichen.
Einen ersten Schritt dazu haben wir diese Woche mit dem ohne Gegenstimme angenommenen Shared-Content-Modell (17.3627) gemacht. Ich habe bereits erwähnt, dass die Verfassungsgrundlage, der heutige Artikel 93 in der Bundesverfassung, den Anforderungen der digitalen Welt aus unserer Sicht nicht mehr genügt. Der Bundesrat lehnt die Revision der Bestimmung mit der Begründung ab, dass die Bestimmung heute zwar anders formuliert würde, dass sie aber für die verfolgten Zwecke genüge. Wir Grünliberalen sind da klar anderer Ansicht. Die Begriffe Radio und Fernsehen sind unklar, da damit sowohl Verbreitungskanäle als auch Tätigkeiten und Inhalte gemeint sein können. Es bleibt also noch viel zu tun.
Es ist zu hoffen, dass die neue Konzession der SRG und auch das angekündigte Mediengesetz zeitgemässe Antworten auf diese Fragen liefern werden. Zentral ist aus unserer grünliberalen Sicht, dass die SRG künftig stärker auf das fokussiert, was ihre Kernaufgaben sind.
Wir Grünliberalen lehnen sowohl die untaugliche Initiative wie auch den etwas übermütigen Gegenvorschlag ab.