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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-14

Wortprotokoll

Wir behandeln, wie der Präsident gerade gesagt hat, die Motion WAK-SR 17.3622, "Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In der EU zulässige Health Claims sollen auch in der Schweiz möglich sein". Bei dieser Motion geht es im Text darum, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, den Parallelimport von Arzneimitteln der Abgabekategorie E zu vereinfachen. In diesem Sinne soll der Bundesrat insbesondere Vorgaben abschaffen, welche eine Umetikettierung notwendig machen, wie beispielsweise die Deklaration der Zulassungsnummer und der Abgabekategorie auf der Packung, oder er soll Arzneimittel der Kategorie E generell von der Zulassungspflicht ausnehmen.

Zur Entstehungsgeschichte dieser Motion muss ich als Präsident der WAK etwas ausholen. Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben der beiden Räte wie auch der Ständerat haben der parlamentarischen Initiative Altherr 14.449, "Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland", Folge gegeben. Zurzeit befindet sich die parlamentarische Initiative Altherr zur Umsetzung in der WAK-SR. Inhaltlich bestehen in unserer Kommission immer noch erhebliche Differenzen, wie mit dieser parlamentarischen Initiative zur Bekämpfung überhöhter Importpreise umgegangen werden soll. Die Kommission war sich jedoch einig, dass wir bei Ihnen dann übernächste Woche eine Fristverlängerung beantragen werden, damit wir die parlamentarische Initiative Altherr weiter behandeln können. Wir haben diese Initiative am 27. September in unserem Rat traktandiert. Wenn Sie dannzumal der Fristverlängerung, die die Kommission beantragt, zustimmen werden, dann werden wir darüber zu befinden haben, ob wir eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten oder Ihnen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative beantragen werden. In jedem Fall braucht jedoch die Kommission Ihre Zustimmung, damit wir die Arbeiten weiter vorantreiben können.

Inhaltlich geht es bei der parlamentarischen Initiative Altherr um eine Änderung des Kartellgesetzes. Das ist die eine Stossrichtung, die wir verfolgen, um überhöhte Importpreise angehen zu können. Die Diskussion in der Kommission zeigt jedoch auf, dass für viele Fälle höchstwahrscheinlich das Kartellrecht nicht oder nicht ausschliesslich - das ist auch sehr umstritten - geeignet ist, einen Beitrag gegen die Hochpreisinsel Schweiz zu leisten, und dass die Probleme auch auf einem anderen Weg angegangen werden müssen.

Deshalb haben wir diese zweite Stossrichtung entwickelt, wonach Handelshemmnisse abgebaut und der Wettbewerb im Inland gestärkt werden sollen - immer mit der Zielrichtung, dass überhöhte Importpreise bekämpft werden können. Diese Motion ist ein Ergebnis aus dieser Diskussion.

Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert und festgestellt, dass sehr viele erhöhte schweizerische Preise auf Regulierungen zurückzuführen sind, welche wir selber hier beschlossen haben. Durch unsere Entscheide haben wir also die Märkte abgeschottet, womit wir effektiv Parallelimporte verhindert haben, welche auch zu tieferen Preisen führen würden. Wir haben das aber politisch so gewollt, sodass wir das politisch zu verantworten haben. Wir nehmen politisch in Kauf, dass wir in vielen Bereichen höhere Preise als das Ausland haben.

Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass wir vielleicht im Einzelfall und im Detail genauer hinschauen müssen, ob wirklich jede schweizerische zusätzliche Regulierung berechtigt ist. Wir haben festgestellt, dass gewisse Handelshemmnisse, Schranken und eigenständig aufgebaute Regulierungen ohne Schaden für die schweizerische Wirtschaft oder die Volksgesundheit aufgehoben werden können.

Deshalb haben wir diese Motion 17.3622 eingereicht; wir haben noch weitere Vorstösse eingereicht, die wir erst in der übernächsten Woche diskutieren werden, zum Beispiel die Motion 17.3623, "Abbau von Handelshemmnissen. Keine Abweichungen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip bezüglich optischer Darstellung von Produktdeklarationen", die Motion 17.3624, "Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen", und das Postulat 17.3625, "Abbau von Handelshemmnissen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip stärken durch eine deutliche Reduktion der Ausnahmen".

Ich möchte Ihnen - nach dem gestrigen Gastro-Anlass passt das sicher - noch ein Beispiel nennen: Heute darf man keine Fisherman's Friend in die Schweiz importieren, ohne dass sie umgepackt oder anders etikettiert werden müssen. Geht man aber nach Konstanz, kauft dort ein Päckchen Fisherman's Friend und führt dieses in die Schweiz ein, weil man in der Schweiz wohnt, dann wird das nicht als gesundheitsschädigend angesehen, sodass eine Regulierung für das Produkt notwendig wäre. Sie sehen also: Solche Beispiele möchte die WAK angehen. Wir sind nämlich der Auffassung, dass eine fortgesetzte Verhinderung von Parallelimporten auch aufgrund des Gesundheitsschutzes hier keine Berechtigung hat.

Die heute zu diskutierende Motion verfolgt diese Stossrichtung. Es geht eben darum, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, den Parallelimport für Arzneimittel der Abgabekategorie E zu vereinfachen. In diesem Sinne soll er insbesondere Vorgaben abschaffen, welche, wie ich schon erwähnt habe, eine Umetikettierung notwendig machen. Als Alternative haben wir auch noch geschrieben, dass Arzneimittel der Abgabekategorie E generell von der Zulassungspflicht ausgenommen werden.

Im Unterschied zum Bundesrat ist die Kommission immer noch der Meinung, dass die Motion angenommen werden soll, um eine kleine Massnahme gegen die Hochpreisinsel Schweiz umzusetzen. Inhaltlich begrüssen wir aber sehr, dass der Bundesrat, obwohl er die Motion im Schlussergebnis zur Ablehnung empfiehlt, bereit ist, mit dieser Stossrichtung tätig zu werden. Bundesrat Alain Berset hat hier zu Recht darauf hingewiesen, dass man in der Umsetzung diese allfälligen Massnahmen mit den entsprechenden Vorschriften der EU abstimmen müsste, weil hier ein Alleingang nicht möglich ist, und dass die Prüfung gleichzeitig mit den laufenden Umteilungen der Abgabekategorien gemäss dem revidierten Heilmittelgesetz vorgenommen werden sollte. Das ist aus unserer Sicht sicher zu begrüssen; das geht in die richtige Richtung.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, indem er darauf hinweist, dass auch eine Änderung der Abgabekategorie E in Widerspruch zum europäischen Recht stehe. Das ist für uns nur die eine Alternativmöglichkeit. Wir haben auch noch andere Stossrichtungen beantragt. Wir möchten nicht in Widerspruch mit dem europäischen Recht kommen. Das ist nicht die Stossrichtung der Kommission. Wir sind der Überzeugung, dass die alternative Formulierung umgesetzt werden [PAGE 616] kann, ohne europäisches Recht zu verletzen, und dass es sich nicht um ein Thema des Gesundheitsschutzes handelt.

Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob diese Motion zuerst noch in die SGK hätte gehen müssen oder ob man noch eine Konsultation hätte vornehmen müssen. Aus Sicht der WAK könnte man das auch im Zweitrat vornehmen. Wenn Sie jetzt dieser Motion zustimmen, bleibt auch Raum für den Zweitrat, eine solche Anhörung zu machen und auch im Detail der Frage nachzugehen, welche Möglichkeiten bei der Umsetzung bestehen. Der Zweitrat könnte die Motion auch noch ablehnen beziehungsweise in diesem Sinne abändern, wenn das der Zielrichtung, welche die WAK verfolgt, besser dienen würde.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der WAK, die Motion anzunehmen. Wir haben eine kleine Differenz zum Bundesrat, der die Motion meines Erachtens eher aus formellen Gründen ablehnt. Wir möchten, dass Sie sie annehmen, weil wir damit die Stossrichtung aufrechterhalten, dass wir auch in diesem Bereich gegen überhöhte Importpreise vorgehen wollen.