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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-18

Wortprotokoll

Die Weitergabe von Informationen an Dritte richtet sich nach dem eidgenössischen Datenschutzgesetz sowie den einschlägigen Spezialgesetzen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sind Informationen vertraulich zu behandeln und können vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben nicht herausgegeben werden. Bei hängigen Strafverfahren findet das Datenschutzgesetz keine Anwendung, da hier die speziellen Bestimmungen des Strafprozessrechtes gelten. In diesen Fällen dürfen nur die Strafverfolgungsbehörden Auskunft erteilen, nicht das SEM. Das SEM hat sich an die Gesetze zu halten, die von Ihnen erlassen werden.