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Caroni Andrea · Ständerat · 2017-09-18

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Wie schon bei der Ausschaffungs-Initiative haben wir auch hier versucht, ein Minimum an Verhältnismässigkeit zu wahren, indem wir als Notventil eine Härtefallklausel eingebaut haben. Wie Sie wissen, findet diese direkt im Wortlaut der Verfassung keine Grundlage. Man muss also schon etwas im Sinne der Verhältnismässigkeit interpretieren, um eine solche Härtefallklausel überhaupt rechtfertigen zu können. Umso wichtiger scheint es mir als gutem Demokraten, auch hier so nahe wie möglich bei Sinn und Geist der Verfassung zu bleiben, eine solche Härtefallklausel also auf das notwendige Minimum zu beschränken, auf dass auch diese Gesetzgebung, ich zitiere aus der Debatte zur Ausschaffungs-Initiative, "pfefferscharf" bleibe; so pfefferscharf, wie sie halt - ich sage: leider - vom Stimmvolk bestellt wurde.

Was die Mehrheit hier nun beantragt, ist eine mehrfache Aufweichung. Der Bundesrat hat eine Ausnahmemöglichkeit für besonders leichte Fälle beantragt, und die Mehrheit beantragt nun einfach jeden leichten Fall als Anwendungsbereich für die Härtefallklausel. Das ist eine zusätzliche, eine doppelte Erleichterung.

Ich glaube, es ist vertretbar, hier bei der engen Formulierung des Bundesrates zu bleiben. Denn wir müssen schauen, um welche Fälle es überhaupt noch geht. Wir haben die Übertretungen, die Antragsdelikte und alle Delikte an Kindern über 16 Jahren herausgenommen. Wir sprechen also nur noch von Offizialvergehen und -verbrechen an unter 16-Jährigen. Ich glaube, mit der Initiative im Nacken - ihr Geist flüstert uns ein - ist es richtig und ist die Balance gut getroffen, wenn wir hier bei der engen Formulierung des Bundesrates bleiben.[GZ]

Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen.