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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, die Eichfristen aller gesetzlich vorgeschriebenen Messmittel zu überprüfen und allenfalls anzupassen, das heisst, die Eichintervalle zu vergrössern. Auch eine Vereinfachung der Verfahren ist anzustreben.

Zur Begründung bringt der Motionär vor, dass heute in vielen Bereichen Messmittel eingesetzt würden, für die eine regelmässige Eichung gesetzlich vorgeschrieben sei. Diese Regeln erzeugten Kosten und Aufwand, die letztlich auf die Konsumenten abgewälzt würden. Der Motionär macht weiter geltend, dass die Verordnungen, in denen die Eichfristen festgesetzt sind, teilweise seit zehn Jahren nicht überarbeitet und überprüft worden seien. Aufgrund neuer Technologien seien zudem die heutigen Messmittel teilweise genauer. Die Beanstandungsquoten würden kontinuierlich sinken. Zusätzlich [PAGE 646] zur Eichpflicht bestehe für bestimmte Geräte eine Wartungspflicht, diese Geräte würden also so oder so gepflegt und kontrolliert.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion im Dezember 2016 angenommen. Auch die Kommission Ihres Rates beantragt einstimmig die Annahme der Motion.

Die Motion strebt aus Sicht der Kommission in der Tat eine Vereinfachung der Verfahren an und baut die Bürokratie ab. Nach Auffassung der Kommission ist es durchaus zeitgemäss, die Messintervalle nach zehn Jahren wieder zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Es ist auch zu beachten - und das stimmt -, dass die Messmittel heute viel genauer sind. Zudem haben sich die Verhältnisse geändert. Es werden heute neue Technologien eingesetzt, zum Beispiel im Ultraschallbereich. Es ist auch zu beachten, dass häufig Wartungspflichten bestehen und die Messmittel so oder so überprüft werden.

Aus diesen Gründen spricht sich die Kommission einstimmig für die Annahme der Motion aus.