Graber Konrad · Ständerat · 2017-09-19
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich tatsächlich im Rahmen der Differenzbereinigung nochmals vertieft mit dieser Frage auseinandergesetzt. Ich kann nahtlos an das Votum von Frau Keller-Sutter anschliessen. Ich glaube, dass die Kommission mit dieser Kommissionsmotion, die heute noch nicht zur Diskussion steht, den Versuch gemacht hat, im Rahmen der Differenzbereinigung hier nun einen Weg aufzuzeigen.
Im Nationalrat hat der Initiant am 13. September, also in der Herbstsession, folgendes Votum abgegeben: "Als Mitinitiant kann ich Folgendes sagen: Der Hauptgrund für die Lancierung der Initiative war damals die Revision des Steuerstrafrechts, die eigentlich faktisch und materiell das Bankkundengeheimnis, also den Status quo, abgeschafft hätte." Er hat dann die Frage gestellt, wie es mit dieser Vorlage weitergehe. Herr Bundesrat Maurer hat dann gesagt, dass der Bundesrat diese Steuerstrafrechtsvorlage schubladisiert beziehungsweise sistiert habe: "Er wartet die Abstimmung über die Initiative ab. Ich gehe davon aus, dass das Problem bei einer Ablehnung der Initiative oder des Gegenvorschlages wieder auf den Tisch kommen wird. Der Bundesrat hat zumindest nichts anderes beschlossen."
Mich erinnert die ganze Situation jetzt ein bisschen an das damalige EU-Beitrittsgesuch, das in Brüssel deponiert wurde; alle Parteien konnten aus ihrer Sicht einen politischen Tanz darum aufführen, bis dieses Beitrittsgesuch vom Tisch war. Ich glaube, wir müssen auch in dieser Frage Klarheit schaffen. Wenn die Vorlage einfach sistiert wird, dann werden das Initiativkomitee oder diejenigen, die den Gegenvorschlag unterstützen, diese Ausgangslage für ihre Argumentation benutzen, und diejenigen, die gegen die Initiative und den Gegenvorschlag sind, werden sagen: "Das entscheiden wir dann später." Wir haben keine Klarheit. Es ist wirklich im Interesse von allen Beteiligten, dass hier Klarheit geschaffen wird. Das will die Kommissionsmotion: Sie fordert den Bundesrat auf, diese Vorlage abzuschreiben.
Wenn man das Ergebnis der Vernehmlassung zum Steuerstrafrecht anschaut, kann man sagen, dass das wahrscheinlich auch ein kluger Entscheid ist. Wenn nämlich die Vernehmlassung ernst genommen wird, ist es kaum wahrscheinlich, dass eine solche Vorlage dann in beiden Räten eine Mehrheit finden würde.
Das Hauptanliegen der Initiative wurde in der Kommissionsmotion aufgenommen. Das Initiativkomitee könnte sich dann überlegen, ob die Initiative zurückzuziehen ist, wie das Frau Keller-Sutter als Variante in den Raum gestellt hat. Ein Gegenvorschlag, wie er vom Nationalrat verabschiedet wurde, ist nicht erforderlich, um das Hauptziel gemäss den Worten der Initianten zu erreichen. Man könnte also diesen Weg der Kommissionsmotion beschliessen und würde die gleiche Wirkung erzielen. Das Initiativkomitee wird sich dann sehr wohl überlegen müssen, ob es das Risiko einer Abstimmung über die Initiative effektiv eingehen will. Ich erinnere daran: Die Kantone sind dagegen, die Wirtschaftsverbände - ich nenne Economiesuisse - sind dagegen, die Bankiervereinigung ist dagegen, der Bundesrat ist dagegen. Es ist also, glaube ich, eine relativ risikoreiche Angelegenheit.
Jetzt hat der Sprecher der Kommission darauf hingewiesen, dass es ja vom Ablauf her nicht so ist, dass der Gegenvorschlag dann vom Tisch ist, wenn wir zweimal nicht auf die Vorlage eintreten. Wenn beide Räte festhalten, wird dieser Entscheid sogar erst in der Einigungskonferenz gefällt.
Aus meiner Sicht sollten wir am Entscheid der Kommission und unseres Rates festhalten, den Gegenvorschlag ablehnen und dem Nationalrat damit die Möglichkeit geben, sich auch noch mit dieser Kommissionsmotion, die jetzt im Raum steht, zu beschäftigen. Möglicherweise könnte auch der Nationalrat eine gleichlautende Kommissionsmotion verabschieden. Das würde die Möglichkeit schaffen, dann in der Wintersession in beiden Räten einen definitiven Entscheid in dieser Frage zu provozieren.
Ich glaube, der Entscheid, ob man die Vorlage zum Steuerstrafrecht beim Bundesrat jetzt abschreibt, wird entscheidend dafür sein, wie man sich zur Frage eines Gegenvorschlages äussert. Bis zur Wintersession würde dann auch die Antwort des Bundesrates zu den Motionen vorliegen. Zudem würden die Motionen in der Wintersession vermutlich behandelt. In Kenntnis der behandelten Motionen könnten dann die Räte definitiv entscheiden, ob noch ein Gegenvorschlag erforderlich ist. Man hätte eine vollständige Kenntnis der Ausgangslage. Um diese Vorschläge zu ermöglichen, müssen unsere Entscheide aus der ersten Differenzbereinigung nochmals bestätigt werden, dann kann man die Kommissionsmotion [PAGE 650] behandeln, und wir haben in der Wintersession Gelegenheit, dieses Geschäft zu einem Ende zu führen.
Ich bitte Sie also, festzuhalten, die Kommission einzuladen, das beschriebene Vorgehen zu wählen, und die Differenzbereinigung dann in der Wintersession definitiv abzuschliessen.