Rutz Gregor · Nationalrat · 2017-09-19
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-19
Wortprotokoll
"Raus aus der Sackgasse!": ein sympathischer Gedanke, den ich in diesem Saal auch schon in mancher Debatte hatte. Nur ist diese Initiative mit Sicherheit das falsche Rezept. Blenden wir zurück. Im Februar 2014 wurde eine Initiative angenommen, welche ein dringendes Problem lösen wollte, nämlich die Frage der Zuwanderung, wo die Schweiz fast jede Handlungshoheit verloren hat und in Zustände hineingeraten ist, die nicht gut sind für die Stabilität unseres Landes. Dies ist auch nicht gut für den Wirtschaftsstandort, weil die meisten Leute, welche in die Schweiz kommen, nicht einem Bedürfnis der Wirtschaft und der Unternehmungen entsprechen. Am gleichen Tage schon wurden erste Diskussionen geführt über diese Initiative, über die wir heute diskutieren. So viel zum demokratischen Verständnis der Initianten. Sie sehen ja die Zustände, in die wir noch weiter hineingeraten sind nach der sehr eigentümlichen Debatte über die Umsetzung der Initiative. Viele Kantone klagen bereits heute, dass diese "Nichtumsetzung" gar nicht umgesetzt werden könne.
Gestern hat die Frau Bundesrätin mit dem Ständerat über die Pädophilen-Initiative debattiert und dort darauf hingewiesen, dass die Umsetzung einer Initiative Aufgabe des [PAGE 1443] Gesetzgebers sei. Sie hat auch gesagt, das Parlament sei nicht ein Gehilfe, nicht ein Sklave der Bevölkerung, sondern spiele bei dieser Umsetzung eine zentrale Rolle. Da kommen wir zum Kern der Sache. Es gibt hier gewisse Spielregeln. Ich glaube, für ein Land ist es nie gut, wenn man diese elementaren Spielregeln nicht mehr beachtet. Das bringt dann eben Instabilität. Es ist seltsam, wenn Sie hier von Rechtssicherheit sprechen, die Sie schaffen möchten mit Gegenvorschlägen, die Artikel 121a der Verfassung anpassen, ohne zu merken, dass genau Sie diese Spielregeln und diese Rechtssicherheit ausser Acht gelassen und gefährdet haben, indem Sie ein Gesetz geschaffen haben, das überhaupt nichts mit der Umsetzung dieses Artikels zu tun hat.
Schauen Sie die Botschaft zur Rasa-Initiative an. Dort drin steht: "Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Annahme der Initiative grundsätzlich weiterhin an dem von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsgesetz zu Artikel 121a BV festgehalten werden kann." Das muss man gar nicht mehr kommentieren, das ist dermassen absurd.
Wir machen eine Abstimmung über einen Verfassungsartikel, der einen Gesetzesauftrag gibt. Das Gesetz entspricht aber nicht dem Verfassungsartikel. Dann wollen Sie nachher den Verfassungsartikel anpassen, sagen aber, das Gesetz sei trotzdem die richtige Umsetzung. Wenn der Artikel nachher gestrichen wird und dieser Auftrag entfällt, dann kann man das Gesetz trotzdem stehenlassen, was ja zeigt, dass das eine überhaupt nichts mit dem anderen zu tun hat.
Noch weniger mit dem Ganzen zu tun hat diese Initiative, über die wir hier diskutieren - ein Produkt von Träumern. Es braucht schon eine gehörige Portion Sarkasmus und Realitätsferne, um zu behaupten, die Zuwanderung sei kein Problem. Sie haben gesehen, wir haben es schon ein paarmal erwähnt in diesem Saal, dass die Studie des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich festgestellt hat, dass vier von fünf Zuwanderern Leute sind, die nicht in einem Mangelberuf arbeiten. Das sind Leute, welche die Wirtschaft nicht braucht. Was wir brauchen, sind Stabilität und Rechtssicherheit, und wir müssen schauen, dass unser Wirtschaftsstandort auch künftig floriert, dass die Unternehmen arbeiten können, dass sie eben diese Rechtssicherheit haben, von der Sie die ganze Zeit schwatzen, aber für die Sie nichts tun. Diese Rechtssicherheit kann man herstellen, wenn man Artikel 121a umsetzt.
Um Ihnen zu helfen, haben wir auch einen Minderheitsantrag formuliert, auf vielfältigen Wunsch aus Kreisen von FDP und CVP, nämlich die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens, um hier endlich Klarheit zu schaffen, damit Sie Ihre Fragen beantwortet haben. Unseres Erachtens ist der Artikel zwar klar formuliert, aber wenn es noch klarer sein muss, offerieren wir Ihnen hiermit eine Alternative. Wenn es nicht möglich ist, Artikel 121a auf andere Art und Weise umzusetzen, dann müssen wir halt in der Verfassung festhalten, dass das Freizügigkeitsabkommen zu streichen ist und wir so die Zuwanderung wieder selber in den Griff bekommen.
Noch einmal: Das ist im Interesse des Wirtschaftsstandortes. Es ist nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes, fröhliche Stimmung mit der Europäischen Union zu haben, ohne jemals ein Problem anzusprechen, das wir haben. Unsere Aufgabe ist es, für unser Land, für unser Volk hinzustehen und die Probleme und Fragen zu formulieren, die sich ergeben. Für den Wirtschaftsstandort sind Rechtssicherheit und Stabilität wichtig und dass man die Arbeitskräfte erhält, die man braucht - und nicht, dass jene kommen können, die gerade Lust haben, obwohl sie uns nachher nur auf der Tasche liegen und nichts zur Produktivität beitragen.
Darum empfehlen wir Ihnen, den Minderheitsantrag III anzunehmen und die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens in der Verfassung festzuschreiben.