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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-19

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte, wie es der Präsident eingangs schon erwähnt hat, den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer so zu ändern, dass zukünftig die Steuererklärungen und der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müssen.

Ich möchte das wie folgt begründen: Zurzeit haben wir im geltenden Recht den Unterschriftszwang. Demgegenüber können schon heute in vielen Kantonen die Steuererklärungen direkt online erstellt oder elektronisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung übermittelt werden. Zunehmend können auch die Beilagen elektronisch beigelegt werden. Dieser einfache und sehr zu begrüssende Prozess wird durch die Verpflichtung zu einer eigenhändigen Unterzeichnung der Steuererklärung beziehungsweise des Rückerstattungsantrages gestört. Die Steuerpflichtigen müssen trotz elektronischer Übermittlung der Steuererklärung noch ein Formular mit den Angaben über das steuerbare Einkommen und Vermögen sowie zur beantragten Rückerstattung der Verrechnungssteuer unterzeichnen.

Die elektronische Unterschrift konnte sich in der Praxis bis heute nicht durchsetzen. Sie stellt keine Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung dar. Einige Kantone sind dazu übergegangen, auf eine Unterschrift zu verzichten. Damit dieser in der Praxis vollzogene Weg auch legalisiert werden kann, müssen wir die gesetzlichen Vorschriften anpassen. Wir können damit auf ein Formular verzichten. Das steht in Widerspruch zur liebsten Beschäftigung der Schweizer: Der Verwaltungsratspräsident der Ems-Chemie - ich glaube, er ist ursprünglich kein Schweizer - hat an der Generalversammlung gesagt, der Schweizer schreibe von der Wiege bis zur Bahre Formulare.

Das wollen wir mit dieser Motion korrigieren. Ich bin auch der Überzeugung, dass gerade beim Thema der Digitalisierung und der effizienteren Verwaltung noch viel gemacht werden kann - nicht nur im Bereich der Steuern und der Steuerformulare, sondern allgemein auch im Bereich der digitalen Verwaltung. Wenn diese Motion ein kleiner Schritt zur Erreichung dieser Ziele sein kann, dann bin ich guten Mutes.

Ich danke dem Bundesrat, dass er Annahme der Motion empfiehlt, und beantrage unserem Rat auch, dieser Motion zuzustimmen.