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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20

Wortprotokoll

Die Motion verlangt eine Revision der Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch. Taten, die mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht werden, sollen nicht mehr verjähren. Heute ist es so, dass sie nach dreissig Jahren verjähren.

Der Motionär hat selber eigentlich zugegeben, dass es vielleicht jetzt ein Bedürfnis ist, auch hier zu zeigen, dass man hart durchgreift. Sie haben aber selber auch gesagt, dass es ja wahrscheinlich sehr wenige Fälle sind. Am Schluss, glaube ich, muss der Gesetzgeber auch abwägen, was es bringt. Symbolgesetzgebung im Strafrecht ist zwar immer sehr attraktiv, Sie können zeigen, dass Sie da wirklich dran sind. Aber am Schluss müssen Sie der Bevölkerung auch reinen Wein einschenken.

Sie haben es auch selber erwähnt, Herr Nationalrat Heer: Schauen Sie auch die praktische Seite dieser Frage an. Sie würden der Bevölkerung sagen, dass Taten mit lebenslänglicher Strafe nicht mehr verjähren und wir dann noch viel mehr dieser Straftaten aufklären können. Die Beweiserhebung ist einfach, je länger das dauert, desto schwieriger. Es besteht auch das Risiko, dass der rechtserhebliche Sachverhalt nicht oder nicht genügend aufgeklärt werden kann. Dann gibt es auch die Gefahr eines Fehlurteils.

Sie erwähnen in der Begründung, Herr Nationalrat Heer, die DNA-Analyse. Es ist richtig, dass DNA-Spuren auch viele Jahre nach der Tat den Beweis erbringen, dass eine bestimmte Person an einem bestimmten Ort war oder Kontakt zum Opfer hatte. Das heisst aber noch nicht, dass diese Person der Täter oder die Täterin war. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Der Spurenleger oder die Kontaktperson muss nicht der Täter sein. Weitere relevante Beweiserhebungen sind dann nach dreissig Jahren sehr schwierig. So können unter Umständen auch keine Zeuginnen und Zeugen mehr einvernommen werden, die aussagen könnten, weshalb der Spurenleger am Tatort war oder in welchem Verhältnis er zum Opfer stand. Gerade dank der DNA-Analyse und weiterer moderner kriminalistischer Methoden ist ja die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass man heute ein Delikt rasch aufklären kann. Das Argument, dass man mithilfe der DNA-Analyse auch nach dreissig oder vierzig Jahren den Täter noch eher finden kann, geht in der Praxis einfach nicht auf.

Ich rufe Ihnen in Erinnerung, was heute bereits unverjährbar ist: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und qualifizierte terroristische Handlungen. Das sind - das verbindet diese Straftaten - kollektive Straftaten. Kollektivstraftaten sind auch in Bezug auf die Gesellschaft als Ganzes Teil des Gedächtnisses einer Gesellschaft. Damit will ich nicht mindern, was das für ein Individuum bedeutet. Deshalb qualifiziert man diese Straftaten als unverjährbar. [PAGE 1475]

Ebenfalls unverjährbar sind bekanntlich bestimmte Sexualstraftaten, die an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden. Diese Bestimmung wurde nach der Annahme der Unverjährbarkeits-Initiative eingeführt. Dem Bundesrat ist bewusst, dass damit das System der Verjährungsfristen etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist. Das lässt sich aber auch erklären. Das Ziel der Initiative war, dass man jungen Opfern von sexuellen Missbräuchen mehr Zeit gibt, um zu entscheiden, ob sie eine Anzeige einreichen wollen oder nicht. Da sie häufig vom Täter abhängig sind, benötigen sie auch längere Zeit, um überhaupt über den Missbrauch sprechen zu können. Wenn der Täter der Vater, ein naher Familienangehöriger oder ein Freund ist, dann braucht es Zeit, um diesen Entscheid fällen zu können. Deshalb hat man dort die Verjährungsfrist aufgehoben.

Ich möchte Sie auch noch daran erinnern, dass wir im Moment daran sind, die Motion Vitali 15.4150, "Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger", umzusetzen. Diese Motion verlangt, dass Täter von schwerwiegenden Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung durch die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte und somit der persönlichen Eigenschaften gezielter verfolgt werden können. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Änderung wie diese, die den Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten gibt, ein schweres Delikt rasch aufzuklären, zielführender ist als eine Verlängerung der Verjährungsfristen, die mehr im symbolischen Bereich liegt.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beliebt machen, diese Motion abzulehnen.