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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20

Wortprotokoll

Ja, es ist so, Herr Nationalrat Reynard, wir liegen eigentlich nicht weit auseinander, der Bundesrat kommt in Bezug auf Ihre Motion aber zu einem anderen Schluss. Es ist ja so, dass die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht über die Transparenz bei juristischen Personen am 1. Juli 2015 in Kraft getreten sind. Der Hintergrund dieser Gesetzesänderungen, das haben Sie erwähnt, waren die Empfehlungen der Groupe d'action financière (Gafi). Es wurden Meldepflichten für Inhaberaktionärinnen und -aktionäre eingeführt.

Ihre Motion verlangt nun, dass untersucht wird, ob diese neuen Bestimmungen zu den Inhaberaktien von den betroffenen Gesellschaften tatsächlich umgesetzt werden. Sie verlangen eine Statistik, die aufzeigt, wie viele Gesellschaften beschlossen haben, ihre Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln. Schliesslich möchten Sie, dass beurteilt wird, ob die neue gesetzliche Regelung wirksam sei. Wenn nicht, soll der Bundesrat Vorschläge zur Verbesserung des Dispositivs vorlegen.

Die Umsetzung der Pflicht zur Meldung der Inhaberaktionäre ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst. Konkrete Gründe, in diesem Bereich an der Bereitschaft und der Fähigkeit der betroffenen Gesellschaften zu zweifeln, gibt es allerdings aus unserer Sicht nicht. Die Handelsregistereinträge zeigen gewisse Tendenzen bei den Inhaberaktien. Neugründungen mit Inhaberaktien sind seltener geworden. Zudem wandeln immer mehr Gesellschaften ihre Inhaberaktien in Namenaktien um. Im zweiten Halbjahr 2016 gab es fast 500 Umwandlungen von Inhaber- in Namenaktien, die ins Handelsregister eingetragen wurden. Selbstverständlich verfolgt der Bundesrat diese Entwicklung.

Für eine aussagekräftige Evaluation ist es aber im Moment einfach noch zu früh. Deshalb hat der Bundesrat im Mai 2016 - von da stammt unsere Stellungnahme - die Ablehnung der Motion beantragt. Nun ist es aber so, dass in der Zwischenzeit, Sie haben das erwähnt, noch Gründe dazugekommen sind, die aus unserer Sicht noch mehr für die Ablehnung der Motion sprechen. Den wichtigsten Grund haben Sie erwähnt: Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum den Länderbericht zur Schweiz veröffentlicht. Gegenstand dieser Prüfung war die Wirksamkeit des Schweizer Rechts, was das Kernanliegen der Motion ist.

Die Schweiz hat zwar die Gesamtnote "weitgehend konform" erhalten, aber die Transparenz der juristischen Personen wurde nur mit der Note "teilweise konform" bewertet. Entsprechend hat das Global Forum dann der Schweiz verschiedene Empfehlungen abgegeben. So muss der Zugriff der Behörden auf Informationen über die Identität aller Rechtsträger besser sichergestellt werden. Das ist eine der Empfehlungen; die andere lautet: Auch die Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen muss verbessert werden. Mit anderen Worten: Die Behörden sollen die Aktionäre kennen können. Hier haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die heutigen Bestimmungen des Obligationenrechts nach dem Bericht des Global Forum ungenügend sind.

Die nächste Länderprüfung der Schweiz beginnt bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2018. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass die Schweiz diese Prüfung besteht. Gewisse Anpassungen der bestehenden Regeln dürften deshalb unumgänglich sein. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis Ende dieses Jahres eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Gegenstand dieser Vorlage wird unter anderem auch die Transparenz in der Aktiengesellschaft sein.

Das heisst, die Wirksamkeit des Schweizer Rechts, um die es ja in der Motion geht, war eben erst Gegenstand einer Länderprüfung durch die Gafi und das Global Forum. Nach Meinung des Bundesrates sollten wir jetzt unsere Kräfte eher auf die Nachbesserungsmassnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum konzentrieren. Angesichts der Dynamik dieser Entwicklung scheint es uns nicht sinnvoll zu sein, Ressourcen in einen Bericht und in Statistiken zu investieren, deren Grundlagen in Kürze wieder überholt sein dürften. Doch die Transparenz bei juristischen Personen ist und bleibt für den Bundesrat ein zentrales Anliegen. Bald wird sich auch das Parlament damit beschäftigen können.

Deshalb lautet mein Fazit: Der Vorstoss geht in die Richtung, die auch wir eingeschlagen haben; wir haben diesbezüglich keine Differenz. Aber wir möchten unsere Kräfte jetzt auf die Massnahmen konzentrieren und nicht auf Evaluationen und Statistiken. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen die Motion zur Ablehnung empfehlen.

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