Baumann Isidor · Ständerat · 2017-09-21
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-09-21
Wortprotokoll
Auch ich möchte dem Präsidenten noch herzlich dafür danken, dass wir gestern eine Feldbesichtigung durchführen konnten, und dies fast in corpore, wobei mir aufgefallen ist, dass die Kühe, mit oder ohne Hörner, uns kaum beachtet haben. (Heiterkeit) Ich freue mich, nun in die Berichterstattung einzusteigen, damit die schon gestern stattgefunden habende, teils sehr fundierte Diskussion weitergeführt werden kann.
Die uns vorliegende Volksinitiative "für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" - einfacher gesagt: die Hornkuh-Initiative - wurde am 23. März 2016 eingereicht. Mit Verfügung vom 12. April 2016 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 119 626 gültigen Unterschriften zustande gekommen war. Die Initiative erfüllt die Gültigkeitsanforderungen, wie sie in der Bundesverfassung festgeschrieben sind.
Was will die Initiative? Die Volksinitiative verlangt, dass die Würde der Tiere geachtet wird, indem die Haltung von behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Ziegenböcken mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen des Bundes unterstützt wird. Konkret soll in der Bundesverfassung eine finanzielle Unterstützung für die Haltung von behornten Nutztieren festgelegt werden. Um dies sicherzustellen, soll in der Bundesverfassung Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b ergänzt werden. Heute heisst es in Buchstabe b: "Er" - der Bund - "fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind." Mit der Initiative soll Buchstabe b mit folgendem Wortlaut ergänzt werden: "Dabei sorgt er" - der Bund - "insbesondere dafür, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen." Damit soll aus Sicht der Initianten ein spezifischer Beitrag für das Halten von behornten Tieren in der Verfassung verankert werden.
Die Initiantinnen und Initianten haben im Vorfeld der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 in einem offenen Brief an das Bundesamt für Landwirtschaft einen Vorschlag für einen finanziellen Anreiz für horntragende Tiere unterbreitet. Dieser lautete im Jahre 2012: "Bauern, die ihren Tieren die Hörner belassen, werden pro Grossvieheinheit mit einem Franken pro Tag honoriert." Man rechne: Für eine Kuh sind das 365 Franken pro Jahr. Für Ziegen waren 20 Rappen pro Tag vorgesehen, also rund 70 Franken pro Jahr.
Da die Haltung behornter Tiere aufgrund des grösseren Platzbedarfs und des anspruchsvolleren Herdenmanagements höhere Kosten verursacht, wollen die Initiantinnen und Initianten mit einer Finanzhilfe erreichen, dass Nutztierhalter auf das Enthornen aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen verzichten. Die Initiantinnen und Initianten betonen jedoch gleichzeitig, dass mit der Initiative kein Enthornungsverbot verlangt wird.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 15. Februar 2017, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Ihre Kommission, die WAK-SR, hat sich an zwei Sitzungen intensiv mit der Initiative befasst. An der ersten Sitzung, im März 2017, hörte die WAK-SR zwei Mitglieder des Initiativkomitees, Herrn Armin Capaul und Frau Regula Imperatori, an. Sie begründeten sehr ausführlich, welche Beweggründe die Interessengemeinschaft Hornkuh für die Einreichung der Initiative hatte. Tierhalter und Tierhalterinnen, die auf das Enthornen der bereits von mir genannten Tiere verzichten, sollen eine zusätzliche Prämie im Direktzahlungssystem erhalten. Auf diese Weise würden die zusätzlichen Kosten für die entsprechend nötigen Stallflächen und die etwas höheren Ansprüche an den Umgang mit den Tieren abgegolten. Die Hornkuh-Initiative stellt aus Sicht der Initianten eine bescheidene Forderung. Aus ihrer Sicht kann sie ohne zusätzliche Bundesmittel umgesetzt werden, nämlich mit einer Umverteilung innerhalb des bestehenden Agrarbudgets.
Die Mitglieder des Initiativkomitees erklärten der Kommission, dass Hörner eine vitale Funktion haben. Zu Demonstrationszwecken hatten sie einen Schädel mit Horn im Querschnitt mitgebracht; so erklärten sie den WAK-Mitgliedern die anatomische Seite ihres Anliegens. Mit weiteren Argumenten wurde seitens der Initianten auf die Bedeutung der Hörner für die Tiere und auf die Auswirkungen des Hörnertragens hingewiesen. So kamen unter anderem die Themen zur Sprache, dass Hörner eine wichtige Funktion für die Kommunikation gegenüber Artgenossen sowie für die Rangordnung haben. Das Sozialverhalten und das Komfortverhalten waren weitere Argumente, denn die Kühe können sich selber und gegenseitig mit den Hörnern kratzen oder sich aneinander reiben. Auch die Bedeutung des Stoffwechselvorgangs für die Verdauung und den Wärmehaushalt wurde als Argument aufgezählt, wozu die Hörner für die Tiere von Nutzen sind. Die Initianten vertraten auch die Meinung, dass gemäss [PAGE 675] Fachleuten das routinemässige Enthornen gegen das geltende schweizerische Tierschutzgesetz verstosse; dies, obwohl im Tierschutzgesetz das Enthornen unter klaren Vorgaben - Eingriff nur durch fachkundige Personen und unter Schmerzausschaltung - erlaubt ist.
Für die Initianten sind aufgrund all ihrer Begründungen die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass über Direktzahlungen ein Beitrag für Tiere mit Hörnern ausbezahlt wird.
Zu den Anhörungen wurde auch der Schweizer Bauernverband eingeladen. Dessen Präsident, Herr Markus Ritter, hat die Position des Verbands vertreten. Er betonte, dieser habe die Initiative sehr seriös geprüft und komme zu folgenden Feststellungen: Es dürfe nicht vorgeschrieben werden, dass Kühe und Ziegen Hörner tragen müssen. Es solle der Entscheid jedes einzelnen Bauern sein, ob er seinen Tieren die Hörner belassen oder ob er sie enthornen wolle. Er erinnerte auch daran, dass dieses Anliegen im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 im Parlament diskutiert und in beiden Räten abgelehnt wurde. Nicht zuletzt erachtete es Herr Ritter als falsch, Einzelbeiträge auf der höchsten Stufe unserer Rechtssystems, der Verfassung, festzuschreiben. Mit dieser Begründung lehnte der Schweizer Bauernverband die Initiative ab. Hingegen könnte sich der Schweizer Bauernverband als Alternative vorstellen, dass wegen des begründeten Mehraufwands bei der Haltung von hörnertragenden Tieren eine Erhöhung der Investitions- und Strukturförderungsbeiträge geprüft wird. Diese Erhöhung könnte der Bundesrat in eigener Kompetenz auf Verordnungsstufe vornehmen. Es wurde auch hervorgehoben, dass man die Chancen auf dem Markt nutzen sollte. Es gibt dazu bereits einen Markt für Hornkuhmilch und auch für Hornkuhprodukte wie Käse, der für die Produzenten einen Mehrerlös bringt. Aufgrund all dieser Beurteilungen lehnt der Schweizer Bauernverband die Initiative ab.
In der anschliessenden Beratung diskutierte die Kommission alle in der Anhörung eingebrachten Argumente. Die Kommission erteilte der Verwaltung den Auftrag, Varianten für einen möglichen indirekten Gegenvorschlag zu prüfen. Darin sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie ist die Hornlosigkeit im Vergleich mit anderen Aspekten des Wohlergehens der Tiere zu gewichten?
2. Wie könnte das Anliegen der Initiative auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe - eben als indirekter Gegenentwurf - umgesetzt werden? Was wären dessen finanzielle Auswirkungen im Vergleich zur Initiative?
Dieser Bericht der Verwaltung stand der Kommission im Juni dieses Jahres zur Verfügung. Darin wurden zum Thema Würde und Wohlergehen folgende Aussagen gemacht: "Es gibt keinen naturwissenschaftlich abgestützten Nachweis für eine besondere Funktion der Hörner als Sinnesorgan oder im Stoffwechsel der Kühe. Ebenso gibt es keine messbaren Veränderungen bei den Tieren, die nach dem Abheilen der ausgebrannten Hornanlage ohne Hörner leben" müssen oder dürfen. Festgestellt hat man in diesem Bericht, dass sich das Erscheinungsbild der Tiere, wenn man sie enthornt, verändert. Das hätten wir auch ohne Bericht herausgefunden.
Zu den Mehrkosten für die Haltung von Kühen mit Hörnern: Bei den Investitionen wird mit Mehrkosten von 1000 bis 3000 Franken pro Kuh gerechnet, was mit Anpassungen der Strukturverbesserungsbeiträge abgegolten werden könnte. Dies darf aber aus Sicht des Bundesrates nicht dazu beitragen, dass die Haltung in Anbindeställen gefördert wird; dies wird nämlich allgemein befürchtet.
Zu den geforderten Varianten ist festzuhalten, dass das Anliegen der Volksinitiative, die finanzielle Förderung der Haltung behornter Tiere, bereits heute, mit der bestehenden gesetzlichen Grundlage, umgesetzt werden könnte. Die Hornkuh-Initiative wurde ja gerade darum eingereicht, da der Bundesrat bisher in diesem Bereich nicht aktiv wurde, obwohl er mehrmals dazu aufgefordert worden ist.
Um der Initiative gerecht zu werden, standen der Kommission drei Varianten zur Verfügung:
Die erste Variante wäre ein Enthornungsverbot. Man könnte ein Enthornungsverbot einführen. Damit müsste man das Tierschutzgesetz abändern, indem man einfügen würde: "Verboten ist das Enthornen von Tieren der Rinder- und Ziegengattung." Das ist eine Option.
Eine zweite Option wären Tierwohlbeiträge für horntragende Kühe. Hier könnte man bei Artikel 75 des Landwirtschaftsgesetzes explizit ergänzen: "Die höheren Kosten für die Haltung behornter Tiere sind zu berücksichtigen."
Eine dritte Variante wäre eine höhere Investitionshilfe; ich habe es bereits angesprochen. Hier könnte man ebenfalls im Landwirtschaftsgesetz eine Ergänzung vornehmen, um Ställe für Tiere mit Hörnern spezifisch zu fördern.
Aufgrund dieser von mir kurz erklärten Varianten wurde dann die Diskussion darüber geführt, einen indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten. In einer längeren Diskussion kam die Kommission aber zum Schluss, auf einen solchen zu verzichten. Auf eine klare Anfrage an die Initianten, ob sie dann bereit wären, die Initiative zurückzuziehen, gab es die Antwort: Wir haben die Unterschriften gesammelt, wir wollen eine Abstimmung. Darum wurde der Antrag auf einen indirekten Gegenvorschlag zurückgezogen. Es war also aufgrund der Beratung mit den Initiantinnen und Initianten nicht möglich, einen Brückenschlag zu machen.
In der abschliessenden Beratung kam die Kommission zu folgenden Schlüssen:
Zu den Tierschutzaspekten: Da sehen wir keinen Handlungsbedarf, weil dieser Aspekt, wie bereits erwähnt, im Tierschutzgesetz sehr klar geregelt ist und auch kontrolliert wird.
Zum Grundsatz des Verbots der Enthornung: ja oder nein? Da kam die Kommission zum Schluss: kein Verbot. Dies soll der Entscheid jedes einzelnen Landwirts bleiben. Ein Verbot - das möchte ich betonen - wollen die Initianten explizit nicht; das haben sie mehrmals gesagt. Sie wollen kein Enthornungsverbot.
Zur Förderung eines traditionellen Kulturgutes: Das soll aus der Sicht der Kommission möglich bleiben. Es wäre dann aber Sache des Bundesrates, sie in seine Programme aufzunehmen; das ist gemäss Landwirtschaftsgesetz möglich.
Dann kam die Frage: Geht es den Initianten um Ethik und/oder Geld? Es geht, und so steht es explizit im Text, in der Forderung der Initiative nur um Geld. Es werden keine anderen Forderungen gestellt.
Dann gab es die Diskussion: Führen wir mit diesen Beiträgen neue Tierbeiträge ein? Sie erinnern sich an die grosse Diskussion und den Kampf hier im Saal, als es darum ging, Beiträge für Tiere abzuschaffen. Würden wir hier zustimmen, führten wir wieder neue Tierbeiträge ein.
Dann gab es auch eine Diskussion aufgrund der Überlegungen der Initianten, diese Beiträge mit einer Umverteilung im Agrarbudget zu finanzieren. Wenn man Gelder umverteilt, dann gibt es natürlich Verlierer. Das sind diejenigen, die heute Beiträge bekommen. Ihnen müsste man etwas wegnehmen, um die Hornkuhbeiträge finanzieren zu können. Das ist gegen Treu und Glauben, weil viele Landwirte ihre Betriebe auf die entsprechenden Programme ausgerichtet haben.
Dann gab es auch noch die Wertung des Themas Unfall- und Verletzungsrisiken beim Umgang mit Tieren mit Hörnern: Dieses Risiko erachtet die Kommission als erhöht, deswegen soll es nicht die Politik sein, die Tiere mit Hörnern vorschreibt, sondern das soll ein reiner Unternehmerentscheid bleiben.
Dann gab es noch die Variante und die Zukunftsvision, die Hornlosigkeit sei auf dem Weg der Zucht zu erreichen. Hier weiss man, dass es gewisse Möglichkeiten gibt. Es wird von der Kommission auch empfohlen, diese Möglichkeiten zu nutzen. Aber auch hier: Es kann nicht Sache der Politik sein, der Landwirtschaft vorzuschreiben, wie sie zu züchten hat. Die Landwirtschaft soll entscheiden.
Diese Argumente - und ich hätte noch einige mehr - waren dann die ausschlaggebenden Grundlagen dafür, dass sich die Kommission entschieden hat, dieser Initiative nicht zu folgen. Sie sieht eigentlich, dass die Verfassungsnotwendigkeit nicht gegeben ist, weil es wie erwähnt andere Wege gäbe, um das Ziel zu erreichen. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob der Inhalt dieser Initiative verfassungswürdig sei.
Somit beantragt Ihre Kommission wie der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, dies mit 10 zu 3 Stimmen. [PAGE 676]