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Ettlin Erich · Ständerat · 2017-09-21

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-09-21

Wortprotokoll

Ich habe ja keinen Antrag auf Annahme der Motion gestellt, möchte aber trotzdem einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins noch ein paar Ausführungen machen.

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vorstandes und Leiter des Public-Affairs-Ausschusses von Expertsuisse; das ist der Berufsverband der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten. Dort spielt die Ausbildung natürlich eine grosse Rolle, und damit ist auch die Frage der Einstufung unserer Abschlüsse in den nationalen Qualifikationsrahmen, wie gesagt, von grosser Bedeutung.

Dabei ist zu beachten, dass zum Beispiel, gemessen an der Anzahl der jährlichen Neudiplomierten, die Ausbildung zum diplomierten Wirtschaftsprüfer auf dem ersten Platz aller in der Schweiz angebotenen höheren Fachprüfungen liegt. Sie hat also auch für die ganze Schweiz eine grosse Bedeutung. Die Einstufung in einen nationalen Qualifikationsrahmen ist zu begrüssen und gibt den Berufsleuten, die ihre Karriere planen, einen Überblick über die Vielfalt der Ausbildungslehrgänge und vor allem eine objektive Beurteilungsmöglichkeit für den Weg, den sie wählen können und wollen.

Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme zur Motion, dass die Einstufung Rechtsetzung darstelle und somit gegen die definitive Einstufung keine Beschwerdemöglichkeit bestehe; das finde im Konsensgespräch statt. Das ist gut und recht und vermutlich in den meisten Fällen auch zielführend, aber keine Garantie dafür, dass man in jedem Fall einen Konsens findet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Behörde, hier das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, einfach bestimmen. Die Auswirkungen können für die Trägerschaft fatal sein. Für die hoffentlich wenigen Fälle, die im Konsensgespräch nicht geregelt werden können, braucht es eine Beschwerdemöglichkeit.

Ich nehme selbstverständlich zur Kenntnis, dass Ihre Kommission die Motion einstimmig abgelehnt hat. Die Begründung wurde von der Kommissionspräsidentin aufgezeigt. Mit Befriedigung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass nur bei einer Minderheit der über 250 bisher erfolgten Einstufungen Differenzen zwischen den Verbundpartnern bestanden, dass in den bisherigen Fällen aber über den Weg einer gemeinsamen Konsensfindung stets eine Lösung gefunden wurde. Aktuell seien nur wenige Einstufungen noch nicht erfolgt.

Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass zum Beispiel gerade die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer, die ich erwähnt habe, die Nummer eins der höheren Fachprüfungen, noch nicht eingestuft ist. Es ist somit zu früh, um Entwarnung zu geben. Wenn wirklich keine Probleme entstehen, dann braucht es das Anfechtungsrecht nicht. Aber für die wenigen Fälle, die halt doch strittig sein könnten, wäre ein Anfechtungsrecht von Vorteil.

Deshalb unterstütze ich grundsätzlich das Anliegen der Motion. Aber ich habe natürlich keinen Antrag gegen den Antrag der einstimmigen Kommission gestellt. Insofern könnten Sie sagen: Was will er jetzt nun?

Ich möchte eben zuhanden des Amtlichen Bulletins einfach an den Bundesrat appellieren, sich für die Anliegen des Motionärs zu engagieren bzw. für seine Befürchtungen sensibilisiert zu sein und auch zu bleiben. Schliesslich wurde ja die Motion im Nationalrat angenommen; die Befürchtungen sind also ernst zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass das auch gemacht wird und dass die Ziele in der kommenden Zeit erreicht werden. Aber ich wollte diesen Appell mit diesem Votum einfach noch verstärken.