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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-06-04

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Die Frage nach einer Anrufinstanz zur Lauterkeit der politischen Werbung in Abstimmungskampagnen kann wohl gestellt werden, denn es gab tatsächlich in den letzten Jahren in Inseraten und Publikationen Werbetexte, die nicht der vollen Wahrheit entsprachen und auch irreführend wirkten.

Die nächste Frage lautet aber: Ist die Schaffung einer siebenköpfigen Anrufinstanz mit fünf Ersatzmitgliedern, die eine Art Schiedsrichterfunktion hat, die richtige Antwort darauf? Die FDP-Fraktion meint nein. Einerseits ist die Gesetzesänderung nicht ausgewogen genug, anderseits ist sie politisch äusserst fragwürdig. Die Vorlage hat zu viele strittige Punkte und befriedigt nicht, angefangen beim Verfahren in Artikel 82b mit der Festlegung des Zeitpunktes für den Beginn der Beanstandungen und den komplizierten Fristen in zwei Etappen. So gelten ab 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin nur noch 10 beziehungsweise 5 Tage für die Durchführung des Verfahrens. Das bedeutet noch mehr Personal und noch mehr Bürokratie.

Dazu kommt, dass die Anrufinstanz keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis, sprich Sanktionsmöglichkeiten, hat und damit höchstens ein bürokratischer Papiertiger werden wird, dessen Kosten mit 250 000 Franken viel zu optimistisch geschätzt werden, weil der Personal- und Zeitaufwand im Sekretariat viel grösser als heute angenommen ausfallen wird.

Fragwürdig bleibt auch die in Artikel 82c formulierte Zusammensetzung dieser Anrufinstanz mit den sieben beziehungsweise zwölf politisch ungebundenen und fachlich versierten, vom Bundesrat gewählten Mitgliedern.

Wenn das alles nach Aussagen der Befürworter doch noch zufrieden stellend zu lösen wäre, bleibt immer noch und unbestritten die politische Beurteilung einer solchen Anrufinstanz im Zentrum der Diskussion.

Für die FDP-Fraktion gibt es keine zwingenden Gründe und Argumente, eidgenössische Abstimmungskontrolleure einzuführen. Wir stellen fest, dass die mündigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keine Lauterkeitsinstanz brauchen, die ihnen vorschreibt, welche Argumente als richtig respektive falsch zu gelten haben.

Der Souverän hat ein sehr feines Gespür für Wahrheit, für Argumente und für Glaubwürdigkeit, aber auch für Irreführung und Täuschung. Während Jahrzehnten haben die Schweizerinnen und Schweizer ihren Blick für Abstimmungskampagnen geschärft. Dank dieser Tatsache sind ein bedeutendes politisches Beurteilungsvermögen und die Fähigkeit zur nüchternen Lagebeurteilung entstanden. Gerade die jüngsten Abstimmungen haben gezeigt, dass das Stimmvolk sehr wohl die Spreu vom Weizen zu trennen weiss und Fakten von verzerrenden Behauptungen zu unterscheiden und entsprechend auch zu gewichten vermag.

Auch der Abstimmungskampf vom letzten Wochenende rund um das Volksbegehren "für Mutter und Kind" hat keine neuen Argumente für die Einrichtung einer solchen Instanz geliefert, die über die Korrektheit von Aussagen in Abstimmungskämpfen wachen soll. Dieser Auffassung ist jedenfalls nach wie vor auch der Bundesrat.

Wir wollen keine Bevormundung des Stimmbürgers, denn das wäre für unsere Demokratie das Schädlichste, aber auch das Unwürdigste.

Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten.