Lexipedia

Eberhard Toni · Nationalrat · 2002-06-04

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Am 23. März 2000 hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative 99.427, Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen, der früheren Nationalrätin Judith Stamm Folge gegeben. Die Initiative verlangt die Schaffung eines Gremiums, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Werbetexten angerufen werden kann. Es geht nicht darum, die Gesinnung der Kampagnenführer und -führerinnen zu beurteilen, sondern den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern durch die Öffentlichmachung von irreführenden oder tatsachenwidrigen Aussagen in Abstimmungskampagnen eine objektive Meinungsbildung zu ermöglichen.

Die Anrufinstanz wird im Bundesgesetz über die politischen Rechte verankert und soll vom Tag der Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten an von jeder stimmberechtigten Person angerufen werden können. Beanstandet werden können Aussagen in Werbetexten, welche als irreführend oder tatsachenwidrig taxiert werden. Das bezieht sich nicht auf Aussagen, die auf Podien und an Abstimmungsveranstaltungen gemacht werden. An diesen Veranstaltungen kann der Gegner direkt eingreifen und die Aussage richtig stellen. Die Instanz, das Gremium, erarbeitet eine Stellungnahme, welche den Medien zugeleitet wird. Das Gremium hat keine Sanktionsmöglichkeiten, es soll lediglich Klarstellungen und Richtigstellungen abgeben. Die Anrufinstanz soll aus sieben Personen zusammengesetzt sein, die mit dem politischen Alltag vertraut sind, jedoch nicht mehr mit einem politischen Amt betraut sind. Nebst Personen mit politischem Wissen sollen auch Personen mit Fachwissen der Instanz angehören. Der Bundesrat soll geeignete unabhängige Persönlichkeiten und auch den Vorsitz bestimmen. Der Instanz soll ein Sekretariat zur Verfügung stehen, welches administrativ der Bundeskanzlei beigeordnet ist.

Zur Entstehungsgeschichte: Eine Subkommission der SPK hat zusammen mit der Verwaltung einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Sowohl Subkommission wie auch Gesamtkommission waren sich bewusst, dass die Umsetzung des Vorstosses nicht einfach sein würde.

Die öffentliche Debatte vor Abstimmungen ist für die direkte Demokratie sehr wichtig und notwendig. Nur wenn Pro und Contra einer Vorlage öffentlich und engagiert diskutiert werden, können sich die Stimmbürgerin und der Stimmbürger eine Meinung bilden. Die freie Meinungsbildung wird aber massiv eingeschränkt, wenn bei Abstimmungsplakaten und in Inseraten Aussagen gemacht werden, welche nicht den Tatsachen entsprechen oder irreführend sind. Nicht alle Abstimmungskomitees verfügen über die notwendigen finanziellen Mittel, um solche tatsachenwidrigen Aussagen im gleichen Ausmass replizieren zu können. Solche Aussagen bleiben dann unwidersprochen und verunsichern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei ihrer Entscheidungsfindung.

In der SPK wurde die Diskussion sehr kontrovers geführt. Eintreten wurde mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen. Hauptargument der Befürworter war, es gehe darum, krasse Missbräuche in Abstimmungskampagnen verhindern zu können. Es wurde auch festgestellt, dass der Ton in der Politik bei Abstimmungskampagnen schärfer geworden ist und dass mit härteren Bandagen gekämpft wird. Das äussert sich vor allem in der Werbung, aber auch auf Plakaten. Die Mehrheit will eine freie, lebendige direkte Demokratie. Um die erhalten zu können, müssen wir darauf hinwirken, dass die Meinungsbildung nicht mit gezielter Falsch- und Fehlinformation betrieben wird.

Die Minderheit findet es nicht notwendig, dass irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen durch eine Anrufinstanz hinterfragt werden können. Sie ist der Meinung, wenn eine Kampagne zu weit gehe, reagierten die politischen Gegner und vor allem die Medien. Unser heutiges System kontrolliere sich selbst. Es wurde auch befürchtet, die Anrufinstanz werde selber zur Partei und so in die Auseinandersetzung einbezogen. Auch wurde bemängelt, dass es schwierig sein würde, sieben völlig unabhängige, neutrale Personen zu wählen. Kritisiert wird von der Minderheit auch, dass dieses Gremium keine Sanktionsmöglichkeiten hat und letztlich so wahrscheinlich unwirksam sein wird.

Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen, empfiehlt er, diese Parlamentarische Initiative abzulehnen. [PAGE 680] Er begründet die Ablehnung vor allem mit dem Vollzugsproblem, und ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibe jede Anrufinstanz ein Papiertiger. Unlautere Aussagen erhalten durch die Stellungnahme der Anrufinstanz noch zusätzliche Publizität. Auch befürchtet der Bundesrat, dass die meisten Stellungnahmen gar nicht so rasch abgegeben werden, damit sie bei irregeführten Stimmberechtigten noch rechtzeitig wirksam werden können.

Die Kommission empfiehlt Ihnen aber mit 13 zu 10 Stimmen, auf den Entwurf einzutreten.