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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2017-09-26

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-26

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel", genannt Fair-Food-Initiative, steht zur Diskussion.

Die WAK des Nationalrates hat diese Volksinitiative etwas im Schatten der Vorlage zur Ernährungssicherheit beraten, welche ja am vergangenen Wochenende von Volk und Ständen mit einer satten Dreiviertelmehrheit angenommen wurde; ich komme auf die Punkte der Vorlage zur Ernährungssicherheit noch zurück.

Am 24. Januar 2017 hatten wir die Anhörung der Interessenverbände zur Fair-Food-Initiative. Der Verband der Kantonschemiker - er ist ja zuständig für die Lebensmittelsicherheit - hat sich für eine Anhörung unverständlicherweise nicht interessiert, und es war auch kein Thema für Economiesuisse, ihre Vertreter verzichteten auf eine Teilnahme an der Anhörung.

Formelles: Die Volksinitiative wurde am 26. November 2015 mit 105 540 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 26. Oktober 2016, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Frist läuft bis zum 26. Mai 2018. Kommt in einem Rat ein Gegenvorschlag zustande, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.

Ferner steht da noch eine weitere Landwirtschafts- und Konsumentenschutz-Initiative an, nämlich die Volksinitiative "für Ernährungssouveränität" von der Westschweizer Bauerngewerkschaft Uniterre. Die wird später behandelt, ist aber eingereicht. Die Hornkuh-Initiative, die letzte Woche im Ständerat abgelehnt wurde, hat inhaltlich nichts mit diesen beiden Volksinitiativen zu tun und steht damit in keinem Zusammenhang.

Die Anhörungen sind kontrovers, wie immer. Ich komme kurz zu den Stellungnahmen der Verbände, wie sie sich zu dieser Volksinitiative geäussert haben.

Für den Schweizer Tierschutz verbessert die Fair-Food-Initiative die Tierhaltung im Ausland, und er schreibt auch, sie konkurrenziere möglicherweise die Preise im Inland und damit letztlich auch die Förderung des Tierschutzes. Die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen begrüsst die Absicht der Initiative. Sie erachtet aber andere Instrumente als sinnvoller, ohne diese zu bezeichnen. Alliance Sud behauptet, die Initiative lasse sich durchaus WTO-konform umsetzen, und begrüsst sie.

Die Interessengemeinschaft Detailhandel, die durch Coop und Migros geprägt ist, lehnt die Fair-Food-Initiative ab und nennt dafür folgende Stichworte: staatlicher Eingriff, bürokratischer Aufwand, Preisanstieg, Marktabschottung, Bevormundung der Konsumenten und eventuelle Förderung von Einkaufstourismus. Coop und Migros wollen bei ihren Importprodukten gleiche Standards im Ausland wie in der Schweiz durch vertragliche Regelungen fördern. Aber das ist privat geregelt, nicht vom Staat und gibt deshalb auch kein Problem mit der WTO.

Nestlé lehnt die Initiative ebenfalls ab. Die Firma argumentiert, die Initiative sei nicht umsetzbar. Staatliche Kontrollen seien teuer. Der Schweizer Bauernverband und die Stiftung für Konsumentenschutz sind in der WAK-NR durch Nationalrat Ritter und Nationalrätin Birrer-Heimo vertreten. Sie werden die Argumente in der Debatte noch von ihnen hören.

Die Kommission hat an der Sitzung vom 24. Januar und an der Sitzung vom 4. April je einen ergänzenden Zusatzbericht verlangt. Sie sehen daraus, dass wir uns in der Kommission sehr intensiv mit den Inhalten dieser Volksinitiative befasst haben. Diese Volksinitiative ist eine Konsumentenschutz-Initiative, und Konsumentenschutz-Initiativen erhalten in der Schweiz in der Regel eine hohe Zustimmung im Volk. Das dürfen wir nicht ausser Acht lassen.

Viel zu diskutieren gab die Frage der WTO-Zulässigkeit. Die Verwaltung argumentiert, dass der Markt eingeschränkt wird durch Bevorzugung bestimmter Produkte. Das ist nicht WTO-konform. Die WTO respektiert die nationalen Gesetzgebungen. Die Initianten - sie waren vertreten durch Frau Nationalrätin Maya Graf; sie ist nicht Mitglied der WAK - sind der Ansicht, dass es keine Marktabschottung ist, sondern dass es einfach eine qualitative Bevorzugung von verschiedenen Importprodukten ist. Es ist also aus ihrer Sicht nicht eine Marktabschottung, sondern eine Bevorzugung von Produkten von guter Qualität, und letztlich sei ja der Marktzugang gewährleistet, sofern dann die Produkte für die Schweiz genügen.

Zwei Punkte wurden im Gegenvorschlag zur Ernährungssicherheits-Initiative des Bauernverbandes - also im Gegenvorschlag, der von Volk und Ständen gutgeheissen wurde - inhaltlich, aber mit anderen Worten von der Fair-Food-Initiative übernommen. Zum einen schafft der Bund in Buchstabe d die Voraussetzungen für "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen". Dieser Buchstabe stützt sich auf die Fair-Food-Initiative. In Buchstabe e des Gegenvorschlags zur Ernährungssicherheits-Initiative schafft der Bund zudem die Voraussetzungen für "einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln". Das ist auch Bestandteil der Fair-Food-Initiative. Diese Inhalte wurden aufgenommen und nun vom Volk gutgeheissen.

Die Diskussionen ergaben dann, dass diese internationalen Beziehungen natürlich doch tangiert würden, das war die Meinung der WAK-Mehrheit. Nationalrat Jans hat dann einen Gegenentwurf zur Fair-Food-Initiative vorgestellt; das ist die Vorlage 2, die Sie auf Ihrer Fahne vorfinden. Dieser Gegenentwurf ist kürzer gefasst und so nach unserer Meinung verfassungskonformer abgefasst und tangiert die internationalen Handelsbeziehungen - die WTO-Vorgaben -, sagen wir einmal, weniger.

Dann hat Nationalrat Schelbert - das steht nicht auf der Fahne, aber ich erwähne das einfach - einen indirekten Gegenvorschlag vorgestellt, das heisst, er wollte auf Gesetzesebene eine Anpassung vornehmen. Der Gegenvorschlag beinhaltete im Wesentlichen eine bessere Deklaration, [PAGE 1561] bessere Herkunftsbezeichnungen und eine kritischere Betrachtung der eingeführten Produkte. Dieser indirekte Gegenvorschlag fand dann aber letztlich keine Mehrheit in der Kommission. Er wurde mit 11 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt und steht zurzeit nicht mehr zur Debatte.

Ich komme nun noch zu den Stimmenverhältnissen in der Kommission: Die Volksinitiative wird, wie es der Bundesrat tut, zur Ablehnung empfohlen, und zwar mit 16 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Gegenvorschlag wurde wie folgt abgelehnt: mit 7 Ja zu 17 Nein bei 1 Enthaltung.[GZ]

Ich bin nun gespannt auf die Diskussion, die uns bevorsteht.