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Jans Beat · Nationalrat · 2017-09-26

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, auf den direkten Gegenvorschlag zur Fair-Food-Initiative einzutreten, das heisst, die Vorlage 2 anzunehmen.

Wir versuchen damit, eine Brücke zu bauen, denn wir sind überzeugt, dass das Anliegen der Initiative berechtigt ist, aber wir sehen auch gewisse Probleme mit dem vorgeschlagenen Verfassungstext. Wir halten ihn für problematisch. Wir haben das jetzt gerade gehört bei dieser Diskussion. Es ist nicht eindeutig, wie er zu verstehen ist. Die Initianten haben eine Interpretation, die von der Mehrheit der Kommission offenbar nicht geteilt wird. Wir suchen hier einen Ausweg aus dieser Situation, oder, ich glaube, wir haben auch einen gefunden. Denn die Initiative fordert, das ist nun mal so, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, grundsätzlich bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Schweiz festgelegt werden - und das ohne Wenn und Aber. Es ist keine Kann-Formulierung, sondern sie ist verbindlich. Diese Einfuhr-Anforderungen müssen erfüllt werden. Das heisst, es sollen also bestimmte Produkte an der Grenze abgehalten werden. Das ist der Initiativtext, das kann man drehen und wenden, wie man will. Diesen Initiativtext kann man protektionistisch auslegen, und das kann auch, das ist unsere Sorge, zum Nachteil beispielsweise gewisser Entwicklungsländer gereichen, je nachdem, welche Anforderungen man für die Schweiz eben festlegt.

Sie haben vielleicht auch einen Brief von Swissaid bekommen. Swissaid sagt, sie unterstütze diese Initiative. Lebensmittel aus naturnaher und bäuerlicher Landwirtschaft, die regional und saisonal produziert und verarbeitet oder fair gehandelt werden, sollen über ein WTO-konformes Zollsystem einen Marktvorteil erhalten. Deshalb ist Swissaid für die Initiative. Aber aus unserer Sicht ist das nicht der Initiativtext, der hier so interpretiert wird, sondern das ist eben der direkte Gegenvorschlag. Denn es gibt einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen der Initiative und dem direkten Gegenvorschlag.

Ich sage es ganz einfach: Die Initiative will die Schweiz für nichtnachhaltige Produkte schliessen. Der Gegenvorschlag will die Schweiz für nachgewiesenermassen nachhaltig produzierte Produkte öffnen. Das ist der Unterschied. Der Gegenvorschlag ist schlanker. Er führt im Gegensatz zur Initiative nicht zu einer Verteuerung der Lebensmittel, eher zu einer Vergünstigung, weil die Einfuhrzölle für nachhaltig produzierte Lebensmittel, die nicht auch gleichzeitig in der Schweiz produziert werden, gesenkt werden können.

Der Gegenvorschlag ist aus unserer Sicht auch mit den Handelsverträgen kompatibel. Ich verstehe die Kritik der Mehrheit der Kommission in diesem Punkt nicht. Ich bin einigermassen überzeugt, dass man, wenn man Labelprodukte vergünstigt importiert, nicht gegen WTO-Recht oder andere Handelsverträge verstösst. In diesem Sinn ist das ein Ausweg, den ich Ihnen wirklich empfehle. Ich glaube, dass das Anliegen grundsätzlich nicht bestritten ist. Es ist ein sensibles Anliegen. Die Leute wollen keine tierquälerischen Produkte. Die Leute wollen keine Produkte, die mit Kinderarbeit produziert wurden oder unter miserablen Arbeitsbedingungen produziert werden mussten. In diesem Sinn bietet der Gegenvorschlag hier auch eine Interpretation, eine Stärkung dessen, was am letzten Wochenende bereits beschlossen wurde.

Kurz zur Auslegung: In Artikel 104a Absatz 1 geht es um den Begriff "Lebensmittel", der uns wichtig ist. Das ist neu, das unterscheidet diesen Absatz auch von dem, was wir bereits in der Verfassung haben. Es geht hier also auch um verarbeitete Produkte. In Absatz 2 ist wichtig, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, über vergünstigte Zölle bestimmte Produkte, Labelprodukte, zu bevorzugen. Wie soll er das kontrollieren? Das kann er machen wie heute schon. Die Kontrolle würde er den Labelorganisationen überlassen. Sie müssten schauen, dass das Ganze wirklich nachhaltig produziert wird. Der Bund hätte dann die Aufgabe, diese Labelorganisationen stichprobenweise zu kontrollieren. Das muss er heute schon, das macht er heute schon, z. B. bei importierten biologischen Produkten. Schliesslich wird in Absatz 3 gesagt, der Bund sorge dafür, dass die negativen Auswirkungen des Transports und der Lagerung von Lebensmitteln auf Umwelt, Klima und Tierwohl reduziert werden. Das kann er z. B. über eine CO2-Abgabe tun, in der auch importierte Produkte berücksichtigt werden, oder indem er überlange Tiertransporte z. B. verbietet. Hier gibt es Instrumente als mögliche Auslegung dieses von uns vorgeschlagenen Verfassungstextes.

Ich bitte Sie, den direkten Gegenvorschlag anzunehmen, vielen Dank.