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Laubacher Otto · Nationalrat · 2002-06-04

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte auf ein Thema eingehen, das so nicht Gegenstand des Geschäftsberichtes des Bundesrates ist, aber sehr wohl mit der Führung unserer obersten Landesregierung zu tun hat. Die Legitimation zur Kritik gibt mir das Kommissionsreglement "Leitbild der Geschäftsprüfungskommission". Dort heisst es unter anderem: "Die Geschäftsprüfungskommission wahrt stellvertretend die Interessen von Bürgerschaft und Öffentlichkeit gegenüber der Verwaltung."

Am 28. Mai 2002 war in der "Neuen Luzerner Zeitung" zu lesen: "Im Bundeshaus häufen sich in letzter Zeit - zur Freude der Sonntagspresse - die Indiskretionen." Das Volk hat in der Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" eine klare Aussage gemacht, dass Schritte, die einen Beitritt zur Europäischen Union bedeuten, zu unterlassen sind. Wenn nun einzelne Bundesräte dies anders sehen, sollen sie sich daran erinnern, dass es ihre Aufgabe ist, die Mehrheitsmeinung des Volkes zu vertreten. Indiskretionen jeglicher Art schwächen die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der EU und schaden dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Wie schlecht diese Indiskretionen sind, möchte ich am Beispiel des Bankkundengeheimnisses aufzeigen.

Das schweizerische Bankkundengeheimnis verpflichtet die Banken, ihre Vertreter und Mitarbeiter in Bezug auf die geschäftlichen Angelegenheit ihrer Kunden oder Dritter, von denen sie bei der Ausübung ihres Berufes Kenntnis erhalten haben, zur Schweigepflicht. An das Bankkundengeheimnis sind aber auch Revisionsstellen, die Überwachungsbehörden sowie weitere Personen, die in einem Auftragsverhältnis zur Bank stehen, gebunden. Geschützt werden nicht die Banken, sondern die Kunden. Anonyme Konten sind in der Schweiz ohnehin verboten. Auch unsere Bundesverfassung garantiert in Artikel 13 den Anspruch auf die Privatsphäre. Die Schweiz beweist mit ihrer Geldwäschereigesetzgebung, dass sie kein Interesse hat, Geschäfte anzuziehen, die darauf ausgerichtet sind, kriminelle Machenschaften zu ermöglichen.

Der EU geht es bei ihrem Versuch, das Bankkundengeheimnis zu Fall zu bringen, neben dem Steuerbezug nach ihren Regeln auch um eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sowie darum, eine Stärkung ihrer eigenen Finanzmetropolen herbeizuführen. Ist einmal eine solche Steuer für Zinsausschüttung an natürliche Personen eingeführt, so ist der erste Schritt getan, um später auch noch weitere Steuern auf Dividenden oder sogar auf Kapitalgewinn aus der Schweiz an die EU abführen zu müssen. Wenn der Vorsteher des Finanzdepartementes sagt, das Bankkundengeheimnis sei nicht verhandelbar, dann tritt er für den Wirtschaftsplatz Schweiz ein und für die Schweiz. Werden nun aus dem Bundeshaus andere Zeichen gesendet, schwächen diese unsere Verhandlungsposition und schaden somit einem bedeutenden Wirtschaftszweig der Schweiz.

Dieses Beispiel sei stellvertretend für weitere andere genannt.

Ich bitte den Bundesrat, für mehr Diskretion zu sorgen, damit die Tagespresse in Zukunft nicht mehr über Irritationen zu schreiben hat. Und, Herr Bundespräsident: Bleiben Sie standhaft in Sachen Bankkundengeheimnis!