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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-26

Wortprotokoll

Es ist absolut unbestritten, dass im Tessin viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigt sind. In diesem Jahr gab es Ende Juli über 65 000 Grenzgänger im Tessin.

Allerdings muss man sich schon auch bewusst sein: Diese Personen werden von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Tessin beschäftigt. Deshalb sind sie im Tessin, denn offenbar gibt man ihnen im Tessin auch Arbeit. Für den Bundesrat ist aber klar, dass dies auch Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Infrastruktur des Kantons hat. Dem Bundesrat ist auch bewusst - Sie haben es erwähnt, Herr Nationalrat Quadri -, dass durch die grossen Differenzen in den Lebenshaltungskosten zwischen dem Kanton Tessin und dem angrenzenden Italien auch ein gewisser Druck auf den Arbeitsmarkt im Tessin entsteht und ein gewisser Schutz des Arbeitsmarktes nötig ist.

Deshalb haben Sie bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative im Gesetz im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht vorgesehen, dass die Kantone nebst den Schwellenwerten, die der Bund dann vorschreibt, zusätzlich Branchen oder Berufsgruppen dieser Meldepflicht unterstellen können. So können Sie wenigstens sicherstellen, dass die Personen, die bereits im Tessin sind, eine bessere Chance haben, auf eine offene Stelle reagieren zu können. Sie sollen also gegenüber neu Anzustellenden aus dem Ausland eine gewisse privilegierte Stellung haben.

Sie wissen auch, dass im Tessin ja gewisse Bestimmungen in Richtung eines Mindestlohnes in der Umsetzung sind. Auch das könnte natürlich hilfreich sein, wenn es darum geht, den Problemen einen Riegel vorzuschieben, die sich aus diesen grossen Differenzen zwischen dem Kanton Tessin und dem angrenzenden Italien in Bezug auf die Lebenshaltungskosten ergeben. Das sind Massnahmen, die im Kanton Tessin bereits aufgegleist sind. Hinzu kommt, dass Sie die Voraussetzungen kennen, unter denen die Sozialpartner gewisse Massnahmen auch von sich aus ergreifen können, wie immer wieder auch zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes.

Nun stellt sich aber hier die Frage, ob das, was der Motionär möchte, nämlich die Einführung einer Eintritts- oder Grenzgängerabgabe, eine gangbare Lösung wäre. Da muss ich Ihnen sagen, Herr Quadri: Sie haben eine Motion eingereicht. Sie haben gesagt, der Bundesrat solle eine Gesetzesvorlage unterbreiten, und nicht, er solle das prüfen - das wäre sonst eher ein Postulat gewesen.

Der Bundesrat ist hier ganz klar zum Schluss gekommen, dass natürlich eine solche Grenzgängerabgabe diese Personen gegenüber denen, die in der Schweiz ansässig sind, benachteiligen würde. Das würde aber gegen das Diskriminierungsverbot im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens verstossen. Das ist einfach eine Tatsache. Wir haben ja letzte Woche ausgiebig darüber gesprochen. Es gibt jetzt Kräfte, die die Personenfreizügigkeit kündigen wollen. Vielleicht kommt dann noch eine Initiative, die das ganz klar fordert. Dann wird sich die Bevölkerung damit auseinandersetzen. Was sicher nicht geht, ist, diese Kündigungsfrage eigentlich im Rahmen einer Motion abzuhandeln.

Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien schon auch ein geeignetes Instrument wäre, um die Grenzgängerbesteuerung mindestens zu optimieren und dadurch auch einen fairen Beitrag der Grenzgänger an die Tessiner Infrastruktur sicherzustellen. Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 22. Dezember 2015 paraphiert worden. Das neue Abkommen wurde in der Vernehmlassung von der Mehrheit der Kantone, inklusive des Tessins, begrüsst. Der Bundesrat hat im Mai 2016 beschlossen, das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien zu unterzeichnen.

Nun ist es aber so, dass Italien anlässlich der Paraphierung bekanntgegeben hat, dass die Ratifikation des neuen Grenzgängerabkommens vom Fehlen jeglicher Diskriminierung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) abhänge. Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte. Zum einen wurde die Unterzeichnung seitens Italiens von einer FZA-kompatiblen Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung abhängig gemacht. Das wissen Sie, dieses Gesetz haben Sie mittlerweile verabschiedet, es ist FZA-kompatibel. Diese Bedingung wäre damit jetzt erfüllt. Zum andern hat die Tessiner Regierung angekündigt, auf ein systematisches Einfordern von Strafregisterauszügen zu verzichten, sobald das Abkommen unterzeichnet ist. Jetzt kann ich Ihnen sagen, dass der Bund mit Italien und dem Kanton Tessin in Kontakt ist und sich dafür einsetzt, dass das neue Grenzgängerabkommen möglichst bald unterzeichnet wird. Klar ist aber auch: Falls Sie diese Motion heute annehmen würden, würden Sie eine Massnahme beschliessen, die den gesamten Prozess des Grenzgängerbesteuerungsabkommens ganz sicher wieder infrage stellen würde. Sie müssen entscheiden, ob Sie das wollen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit diesem Grenzgängerbesteuerungsabkommen jetzt auf gutem Weg sind. Wir bitten Sie, diesen Prozess jetzt nicht mit der Annahme einer Motion zu stören oder zu unterbinden. Falls jemand die Personenfreizügigkeit nicht mehr will, dann soll er das deutsch und deutlich sagen, dann kann man darüber abstimmen, aber diese Motion ist sicher nicht ein Instrument, um diese Frage zu stellen.