preparatory:AB 220875
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-27
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist, wie es eben gesagt wurde, nur bei der Motion 17.3623 nicht gleicher Ansicht wie die Kommission. Es geht dort um die optische Darstellung von Deklarationen auf EU-Produkten. Da sind wir der Meinung, dass das Anliegen der Motion durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip bereits erfüllt ist. Wenn die Schriftgrösse von den Schweizer Anforderungen abweicht, kann das Produkt dank dem Cassis-de-Dijon-Prinzip trotzdem in Verkehr gebracht werden. Diese optischen Darstellungen sind technische Vorschriften, und das Anliegen der Motion ist von uns aus gesehen erledigt. Deshalb beantragen wir die Ablehnung der Motion 17.3623.
Mit der Motion 17.3624, das wurde von Herrn Ständerat Schmid richtig gesagt, ist der Bundesrat einverstanden. Das Zulassungsverfahren kann korrigiert werden, es muss korrigiert werden. Ich unterstütze das sehr wohl. Das Zulassungsverfahren wurde im Jahr 2008 bei der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips überprüft; das ist jetzt grundsätzlich gesprochen. Der Bundesrat ist dann auch bereit, nach zehn Jahren die Überprüfung wieder vorzunehmen. Da stehen wir heute. Es geht einerseits darum, dass wir Produktkategorien von der Zulassungspflicht ausnehmen. Andererseits geht es darum festzulegen, wie die Zulassungsverfahren weiter vereinfacht werden können. Im Prinzip rennen Sie offene Türen ein.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion 17.3624, nicht aber die Annahme der Motion 17.3623. Was das Postulat 17.3625 anbetrifft, sind wir auch mit Ihnen einverstanden. Wir sind für eine Prüfung zu haben. Die Fristverlängerung bei der parlamentarischen Initiative 14.449 ist vernünftig.
[VS]