Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-05
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
In diesem Artikel geht es auf den ersten Blick um Anträge, die verlockend sind, weil natürlich Investitionen betreffend energetische Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses zu unterstützen sind und sinnvoll sind. Die Frage stellt sich hier aber, ob es gerechtfertigt ist, solche Investitionen zu 100 Prozent als wertvermehrend zu qualifizieren und damit auch zu vereinbaren, dass diese vollumfänglich auf die Mieterschaft überwälzt werden können. In der Kommission waren wir hierin geteilter Meinung; wir stimmten mit 9 zu 9 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin gegen diesen Antrag, und zwar aus verschiedenen Gründen:
1. Wir haben in Artikel 269a Absatz 1 den Grundsatz verankert, dass eine Mietzinserhöhung bei wertvermehrenden Investitionen generell zulässig ist. Selbstverständlich fallen darunter auch die energetischen Investitionen.
2. Es handelt sich, wie bereits dargelegt, um förderungswürdige Investitionen. Es wäre aber falsch, wenn wir die Mieterschaft damit zu 100 Prozent belasteten; das ist nicht Sache des Mietrechtes.
3. Es ist festzuhalten, dass nicht jede Investition vollumfänglich wertvermehrend ist, weil teilweise nur etwas Bestehendes ersetzt wird. Wenn beispielsweise alte Fenster durch neue Fenster ersetzt werden, die einen besseren K-Wert aufweisen, ist eine volle Überwälzung auf den Mieter natürlich nicht gerechtfertigt.
Es bestehen auch Unsicherheiten, die nicht im Gesetz gelöst werden können. Ich bitte Sie daher, mit der Mehrheit der Kommission diesen Antrag abzulehnen.